Anfrage - 15/SVV/0011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die Stadt im Zusammenhang mit Dreharbeiten auf und an der Glienicker Bcke r Maßnahmen im Straßenverkehr eine Gebühr in Höhe von 838,45 Euro eingenommen hat.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Bezieht sich diese Einnahme auf die verkehrsrechtliche Anordnung der Sperrung der Glienicker Brücke sowie die damit verbundene Umleitung des Verkehrs?

Reduzieren

Erläuterung

 

Loading...