Beschlussvorlage - 02/SVV/0597
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass von Straßenausbaubeiträgen für das Oberlinhaus Potsdam-Babelsberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Frau Schrandt, Tel. 3755
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.09.2002
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02.10.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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Erläuterung
Für die
Erneuerung der Fahrbahn, Gehwege, Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung in
der Rudolf-Breitscheid-Str. von der Karl-Liebknecht-Str. bis Daimlerstr.
entstand für die anliegenden Grundstücke des Oberlinhauses Potsdam-Babelsberg
die Beitragspflicht.
Die
Landeshauptstadt Potsdam machte ihren Ersatzanspruch, geregelt in der Satzung
über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der
Landeshauptstadt Potsdam vom 24.10.1997 (ABS), geltend und erhob
Straßenausbaubeiträge in einer Gesamthöhe von 32.660,64 EUR gemäß dieser
Satzung.
Die
Bescheide wurden am 12.04.2002 dem Oberlinhaus Potsdam-Babelsberg zugesandt.
Das Oberlinhaus wurde bereits vor Beginn der Baumaßnahme auf die Möglichkeit
einer Antragstellung auf Erlass hingewiesen. Daraufhin stellte das Oberlinhaus
fristgemäß am 24.04.2002 den Antrag auf Befreiung bezüglich der
Straßenausbaubeiträge.
Das
Oberlinhaus begründet sein Begehren mit seiner gemeinnützigen Tätigkeit und
belegte diese mit einer Kopie der Anlage des zur Zeit geltenden
Körperschaftssteuerbescheides vom 14.03.2002, in dem der Verein aufgrund seiner
gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Tätigkeit von der
Körperschaftssteuerpflicht, im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung, befreit
wurde. Des Weiteren legte der Verein eine Kopie seiner Satzung vom 29.02.1992
vor, in der im § 3 der Satzung ausdrücklich dargelegt wird, dass der Verein
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne der Abgabenordnung,
Abschnitt „Steuerbegünstigte Zwecke" verfolgt. Zusätzlich ist von der
Grundsteuer gemäß § 3, Absatz 1, Ziff. 3 b) Grundsteuergesetz befreit –
Grundbesitz, der von einer inländischen Körperschaft ... , die nach der
Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonszigen Verfassung und nach ihrer
tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen
Zwecken dient.
Die in
Rede stehenden Anliegergrundstücken des Oberlinhauses sind bebaut. In den
Gebäuden befinden sich u.a. ein Krankenhaus, eine diakonische Werkstadt für behinderte
Menschen, eine Förderschule für körperbehinderte Menschen und
Schwerstmehrfachbehinderte, Orthopäden, Kinderkrippe sowie ein
Rehabilitationszentrum.
In der
Rechtsliteratur heißt es:
... „Die
Wahrnehmung (auch) gemeindlicher Interessen durch den Beitragspflichtigen kann
überdies als Grund für einen Beitragserlass wegen sachlich unbilliger Härte in
Betracht kommen. Das setzt allerdings voraus, dass der Beitragspflichtige die
Gemeinde durch seine Tätigkeit von einer andernfalls von ihr selbst mit finanziellen
Aufwendungen durchgeführte Aufgabe freistellt und ihr dadurch eine finanzielle
Entlastung verschafft, d.h. ihr nachhaltig eigene Aufwendungen erspart."
(Driehaus, H.-J.: Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Auflage, § 26 RN 7)
Der auf
die Grundstücke entfallene Straßenausbaubeitrag stellt nach dem o.g. Zitat eine
sachlich unbillige Härte dar, weil das Oberlinhaus gemeindliche Interessen
wahrnimmt, die zu einer finanziellen Entlastung der Landeshauptstadt Potsdam
führen.
Verfahren:
Gemäß der
Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass städtischer Ansprüche
vom 25.07.1996 dürfen Ansprüche nur nach schriftlichen Antrag erlassen werden.
Bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen muss der Erlass durch eine schriftliche
Verzichtserklärung (Verwaltungsakt) ausgesprochen werden. Erlassene Ansprüche
sind vom Einnahmesoll abzusetzen bzw. sind zu erstatten. Die Entscheidung über
den Erlass trifft die Stadtverordnetenversammlung.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der
umlagefähige Gesamtaufwand für die Verbesserung bzw. für den Ausbau der
Rudolf-Breitscheid-Str. in dem o.g. Abschnitt beträgt 103.953,83 EUR.
Dieser
Gesamtaufwand wird getragen durch die Landeshauptstadt Potsdam, das Oberlinhaus
und durch Dritte (private Anlieger):
städtische
Grundstücke
44.668,46 EUR
Oberlinhaus
Potsdam-Babelsberg
32.660,64 EUR
Dritte
(private Anlieger)
26.624,73 EUR.
Sollte
die Landeshauptstadt Potsdam dem Beitragserlass zustimmen, verzichtet sie auf
Einnahmen in Höhe von 32.660,83 EUR.
HHSt.
60000.35001
Anord.-Nr. 2 000 004.6
PK
65.00 122.5
65.00 123.3
65.00 124.1