Mitteilungsvorlage - 15/SVV/0081

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17. September 2014 wurde der Oberbürger-meister beauftragt, prüfen zu lassen, an welchen Potsdamer Schulen besonderer Bedarf für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit geringen Deutschkenntnissen, gegliedert nach Sozialräumen, besteht.

 

In Erfüllung dieses Auftrages wurde der jetzige Bedarf aus Sicht der Schulen in Form einer Umfrage für die Gruppe der SchülerInnen mit Migrationshintergrund erfasst und ausgewertet (Tz.2). 

Zudem wurden, vor dem Hintergrund der steigenden Zahl an schulpflichtigen  Flüchtlingskindern, die voraussichtlichen Bedarfe dieser Kinder für 2015 anhand der künftigen Unterkunftsstandorte und der anzunehmenden Anzahl der aufzunehmenden schulpflichtigen Kinder abgeleitet (Tz.3).

 

r beide Gruppen wurden mit dem Landesamt für Schule und Lehrerbildung sowie  mit betroffenen Schulen Gespräche geführt, um eine übereinstimmende Einschätzung zu den künftigen Bedarfen zu erhalten und anschließend eine zügige Umsetzung notwendiger Maßnahmen zu gewährleisten.

 

1  Ausgangssituation

 

Im Schuljahr 2014/2015 werden 722 SchülerInnnen mit Migrationshintergrund an den städtischen Potsdamer Schulen beschult. Dies entspricht einem Anteil von 4,7% an allen SchülerInnen. Im Vergleich zu den Schuljahren 2010/2011 bis 2013/2014 hat sich damit der Anteil von SchülerInnen mit Migrationshintergrund an allen SchülerInnen von durchschnittlich 3% deutlich erhöht. An den Schulen in freier Trägerschaft werden aktuell 94 SchülerInnen mit Migrationshintergrund beschult. Dies entspricht einem Anteil von 1,95%. Aufgrund der zunehmenden Flüchtlingszahlen ist in 2015 von einem weiteren Anstieg des prozentualen Anteils auszugehen.

Wichtigste Maßnahmen zur Förderung dieser Kinder sind bislang die Zuweisung zusätzlicher Lehrerwochenstunden und die Beschulung in Vorbereitungsklassen im Sekundarbereich. Diese zusätzlichen Stunden werden auf Antrag der Schulleitung durch das Landesamt für Schule und Lehrerbildung Brandenburg an der Havel zugewiesen.

 

Die Beschulung von Kindern im Primarstufenbereich erfolgt gegenwärtig an der für den Wohnort zuständigen Grundschule. Die organisatorische Umsetzung der Förderung obliegt den Schulleitungen, wobei eine differenzierte Betrachtung von zusätzlichen Förderungen über die Stundentafel hinaus bzw. eine Förderung parallel zu anderen Fachunterrichten in Abhängigkeit der schulischen Situation und den persönlichen Sprachfortschritten der Kinder erfolgt.

 

In der Sekundarstufe erfolgt die Beschulung neu eingereister, nicht deutsch sprechender schulpflichtiger SchülerInnen in einer der Willkommensklassen an der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Gesamtschule oder an der Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule.                                                                                                                                          

             

Dabei gibt es eine abgestimmte und sehr gute Zusammenarbeit zwischen dem Landesamt für Schule und Lehrerbildung Brandenburg an der Havel und dem Jugendmigrationsdienst Potsdam des Internationalen Bundes. Die Schülerinnen und Schüler werden durch den Jugendmigrationsdienst an die jeweilige Schule vermittelt.

 

2    Die Umfrage

Mit dem Ziel der Erfassung von Problemlagen und sich daraus abzuleitender Unterstützungsbedarfe fand am 23. September 2014 eine Beratung mit Vertretern des Fachbereiches Bildung und Sport, dem Landesamt für Schule und Lehrerbildung Brandenburg an der Havel, der Beauftragten für Migration und Integration der Landeshauptstadt Potsdam, dem Migrantenbeirat sowie dem Jugendmigrationsdienst statt. Im Ergebnis wurde ein Fragebogen entwickelt, der per 26. September 2014 an die 42 städtischen Schulen versendet wurde.  Insgesamt liegen 29 Rückmeldungen vor.

In Anlage 2 sind diese für jede einzelne Schule detailliert aufgeführt, in Anlage 3 sind die Ergebnisse entsprechend den Fragestellungen zusammengefasst.

 

2.1  Wesentliche Ergebnisse der Umfrage

20 Schulen (9 Grundschulen, 11 weiterführende Schulen) geben an, dass die bislang zusätzlich zur Verfügung gestellten Lehrerwochenstunden nicht ausreichend sind. Es besteht Bedarf insbesondere zur Intensivierung des Sprachunterrichts, zur Förderung in kleinen Gruppen und Einzelförderung, und zur Förderung im Fachunterricht.

 

Zur Frage des Aufnahmeverfahrens geben 70% der Schulen (11 Grundschulen, 11 weiterführende Schulen) an, personellen Unterstützungsbedarf zu haben. Als zwingend erforderlich wird die Unterstützung durch Dolmetscher bei Erstgesprächen, Schulpsychologen bei traumatisierten Schülerinnen und Schülern und Sozialarbeiter gesehen. Des Weiteren werden zusätzliche Arbeitsmaterialien, Teilungs- und Rückzugsräume, ein eigenes Lehr- und Lernmittelbudget für Willkommensklassen sowie ein „Sozialfonds“r Willkommensklassen zur Durchführung von Schulprojekten und veranstaltungen als notwendig erachtet.

 

20 Schulen pflegen derzeit bereits eine Willkommenskultur, bei der neu angekommene Schülerinnen und Schüler durch die Schulleitung begrüßt werden und die Schule bei einem gemeinsamen Rundgang mit den Eltern vorgestellt wird. Die Erstgespräche, bei denen die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler in DAZ-Gruppen erfolgt und erste Schulmaterialien übergeben werden, können meist nur mit Hilfe von Dolmetschern geführt werden. Die Begleitung der neuen Schülerinnen und Schülern wird von verantwortlichen Lehrkräften, Schulleitung, Klassenleitung oder Partnerschülern wahrgenommen. In etwa der Hälfte der Schulen gibt es Schülerpatenschaften, wohingegen nur sechs Schulen Elternpatenschaften haben. Die Mehrheit der Schulen erachtet eine personelle Begleitung für die erste Schulwoche als sinnvoll.

 

Als allgemeiner Unterstützungsbedarf wird die Unterstützung der Eltern bei Behördengängen und der Beantragung von finanziellen Mitteln, Deutschsprachkurse für Eltern sowie häusliche Unterstützung gesehen. Bezüglich der Verbesserung der Eingliederung von Migrantenkindern wurde u.a. vorgeschlagen, eine Sprachförderung vor dem Schulbesuch sowie Unterstützung durch Personen mit gleichem Migrationshintergrund anzubieten sowie Angebote für den Freizeitbereich bereitzustellen. Des Weiteren wurde die weitere öffentliche Thematisierung, z.B. in Netzwerken, angeregt.

 

21 Schulen sehen Fortbildungsbedarf für das pädagogische Personal. Als gewünschte Themen wurden u.a. der Umgang mit traumatisierten Kindern, DAZ für Lehrerinnen und Lehrer, soziale Integration, Konfliktmanagement und interkulturelle Kompetenz genannt.

 

Bezüglich der Überprüfung des Verfahrens im Primarbereich wurden die Grundschulen nach dem Bedarf und der Bereitschaft zum Führen einer schulübergreifenden Vorbereitungsklasse befragt. Die Mehrheit der befragten Grundschulen befürwortet die Einrichtung einer solchen Vorbereitungsklasse. Die Grundschule am Humboldtring (Sozialraum IV), die Grundschule am Priesterweg (Sozialraum V) und die Weidenhof-Grundschule (Sozialraum VI)  haben sich bereit erklärt, eine schulübergreifende Vorbereitungsklasse einzurichten. Mit weiteren Grundschulen (Grundschule im Bornstedter Feld sowie Zeppelin-Grundschule) wurde ein erstes Gespräch bzw. eine Beratung zur Möglichkeit der Einrichtung von Vorbereitungsklassen geführt.

 

2.2              Auswertung der Umfrage und weitere Verfahrensweise

Im Ergebnis der Umfrage ist festzustellen, dass bei fast allen Schulen, unabhängig vom Sozialraum, Bedarf an personeller Unterstützung durch Erhöhung der Lehrerwochenstunden für DAZ, Schulpsychologen, Dolmetscher sowie Sozialarbeiter besteht. Anhand der vorliegenden Rückläufe lässt sich demnach keine sozialraumbezogene Priorisierung vornehmen, vielmehr ist von einem Handlungsbedarf an der Mehrzahl der Schulstandorte auszugehen.

 

Entsprechend der Bitte des Migrantenbeirates der Landeshauptstadt Potsdam sollen die Ergebnisse der Umfrage gemeinsam mit v. g. Gremium, der Beauftragten für Migration und Integration, dem Landesamt für Schule und Lehrerbildung sowie dem Jugendmigrationsdienst ausgewertet und Empfehlungen für Forderungen an die jeweils zuständigen Behörden erarbeitet bzw. eigene Handlungsbedarfe daraus abgeleitet werden.

 

 

3    Bedarfe von Flüchtlingskindern

3.1 Ausgangslage und Prognose

In 2014 erfolgte die Zuweisung von 44 schulpflichtigen Flüchtlingen. In 2015 ist, bei Annahme der gleichen Altersgruppenverteilung und insgesamt 500 in Potsdam aufzunehmenden Flüchtlingen,  prognostisch von 56 schulpflichtigen Flüchtlingen auszugehen. Davon werden voraussichtlich 44 im Primarbereich und 11 im Sekundarbereich beschult.

 

Tabelle 1: Übersicht der Altersstruktur der Zuweisungen in 2014 und der berechneten Zuweisungen

                   für 2015

 

 

Altersgruppe

Zuweisungen 2014

berechnete Zuweisungen 2015

Primar

6

7

9

7

8

10

8

2

3

9

7

9

10

4

5

11

5

6

12

2

3

Sekundar

13

4

5

14

1

1

15

2

3

16

2

3

 

 

44

56

 

 

 

 

 

davon:

 

 

 

 

Primarbereich

35

44

 

Sekundarbereich

9

11

 

 

 

3.2   Geplante Maßnahmen

 

Derzeit wird die Einrichtung von Vorbereitungsklassen mit dem Landesamt für Schule und Lehrerbildung, differenziert nach Primar- und Sekundarbereich, abgestimmt:

 

Primarbereich

Der Bedarf in den einzelnen Sozial- und Planungsräumen ist dabei bedingt durch die Aufnahmekapazität der bereitgestellten Flüchtlingsunterkünfte unterschiedlich.

 

Tabelle 2:   Übersicht der Standorte mit Kapazität nach Sozialraum / Planungsraum mit 

              berechneten schulpflichtigen Flüchtlingen anhand der Kapazität

              (Maximalauslastung der Einrichtungen))

 

 

 

 

 

schulpflichtige

Summe

Sozialraum

PR

Standort

Kapazität

Flüchtlinge

Sozialraum

I

101

Waldschule Groß Glienicke

100

11

11

II

201

Lerchensteig

200

22

29

II

201

David-Gilly-Straße

60

7

III

302

ehemalige Feuerwache

50

6

45

III

302

Dortustraße 45a

40

4

III

302

Staudenhof

50

6

III

302

Hegelallee 33/34

13

1

III

304

Haeckelstraße

70

8

III

304

Pirschheide

80

9

III

304

Luftschiffhafen, Haus 33

100

11

V

501

Grotrianstraße

45

5

5

VI

601

Horstweg/An den Kopfweiden

100

11

31

VI

602

An der Alten Zauche

180

20

 

Auf Grundlage der bereitgestellten Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen sind die meisten schulpflichtigen Flüchtlinge im Sozialraum III zu erwarten. Auch die Sozialräume II und VI werden eine große Anzahl an schulpflichtigen Flüchtlingen zu versorgen haben.

Daher wird die Einrichtung von Vorbereitungsklassen im Primarbereich in den drei vorgenannten Sozialräumen präferiert.

 

In Abhängigkeit von den bereits vorhandenen und den zu erwartenden SchülerInnen ist die Einrichtung einer Vorbereitungsklasse an der Weidenhof-Grundschule (Sozialraum VI) mit dem Landesamt für Schule und Lehrerbildung sowie der Schule abgestimmt. Eine weitere Vorbereitungsklasse an der Zeppelin-Grundschule (Sozialraum III) befindet sich in der Prüfung, ebenso die Option der Einrichtung einer Vorbereitungsklasse an der Grundschule im Bornstedter Feld (Sozialraum II).

 

Sekundarbereich

Eine weitere Vorbereitungsklasse soll am Oberstufenzentrum I eingerichtet werden. Gespräche mit der Schulleitung wurden bereits geführt. Die Zustimmung der Schule liegt vor.

 

 

4 Fazit

 

Zusammenfassend sind folgende Maßnahmen abzuleiten:

 

  • Erhöhung der Lehrerwochenstunden durch das Landesamt für Schule und Lehrerbildung bzw. bessere Ausschöpfung bisheriger Antragsmöglichkeiten durch die Schulleitungen,
  • besondere Fortbildungsangebote für Schulleitungen und Lehrerschaft,
  • Unterstützung der Schulen bezüglich des Aufnahmeverfahrens (rechtzeitige Kenntnis über besondere Bedarfe, Dolmetscher, Schulpsychologen, Netzwerkarbeit, Ausbau der Willkommenskultur),
  • Einrichtung von Vorbereitungsklassen an der Weidenhof-Grundschule und der Zeppelin-Grundschule, Einrichtung einer weiteren Vorbereitungsklasse im weiterführenden Bereich am OSZ I,
  • Bedarfe an zusätzlichen Schulmaterialien, zusätzliche Raumbedarfe (für Vorbereitungsklassen an zwei Schulstandorten).

 

Um die zügige Umsetzung zu ermöglichen ist eine abgestimmte Vorgehensweise u.a. mit den Schulleitungen und den zuständigen Schulräten erforderlich. Hierzu sind bereits Gesprächstermine vorgesehen. Hinsichtlich der zusätzlichen Raumbedarfe wurde mit den Schulleitungen bereits Kontakt aufgenommen und mögliche Lösungsoptionen besprochen, die zeitnah mit dem KIS geprüft werden.

Reduzieren

Erläuterung

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Die Mitteilungsvorlage hat selbst keine finanziellen Auswirkungen.

 

Mehrbedarfe werden allerdings für die Bereitstellung von zusätzlichen Lehr- und Unterrichtsmitteln, für die Herrichtung von Räumen z. B. für die Einrichtung von Vorbereitungsklassen sowie ggf. Kosten für Schülerspeisung und -beförderung gesehen.

 

Hierzu werden derzeit mit den betreffenden Schulen und dem KIS die möglichen Varianten abgestimmt und die Finanzierungsbedarfe ermittelt. Bislang konnten diese Finanzierungsbedarfe im Haushalt (Budget des Fachbereiches) und im Wirtschaftsplan des KIS nicht berücksichtigt werden. Es ist vorgesehen, nach konkreter Ermittlung des finanziellen Bedarfs zu prüfen, ob durch Verschiebung oder Streckung anderer geplanter Maßnahmen eine Finanzierung der zusätzlichen Aufwendungen möglich ist.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...