Mitteilungsvorlage - 14/SVV/1102
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklungsbereich Krampnitz - 6. Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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28.01.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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zur Kenntnis
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10.02.2015
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24.02.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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zur Kenntnis
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17.02.2015
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Zur Entwicklungsmaßnahme Krampnitz ergibt sich aktuell der folgende Sachstand.
1. Die Gutachten zur Lärm- und Luftbelastung, die im Zielabweichungsverfahren der LHP aufgegeben worden sind, werden aktuell noch erarbeitet. Die Bearbeitung wird Ende des Jahres abgeschlossen. Die beiden Ministerien, die fachlich diese Auflagen verantworten, das MLUL und das MIL, sind an der Erarbeitung beteiligt und werden entsprechend eingebunden.
2. Der Vorentwurf für den ersten B-Plan im Entwicklungsgebiet, den B-Plan Nr. 141-1 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Süd“, ist im Wesentlichen fertiggestellt und soll im nächsten Frühjahr in die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3.1./ 4.1 BauGB gehen.
3. Das innere Erschließungskonzept für das ehemalige Kasernenareal steht weitgehend fest. Es weicht leicht von der Ausgangsplanung der VU ab. So soll zur Vermeidung von unnötigen Durchgangsverkehren u.a die Ketziner Straße unterbrochen werden. Auf die Planstraße C, die in der VU noch vorgesehen war, kann ganz verzichtet werden, da diese Straße für die öffentliche Erschließung nicht mehr benötigt wird. Generelles Ziel ist es, den Verkehr im Entwicklungsgebiet so zu steuern/lenken, dass die entstehenden Belastungen innerhalb des Entwicklungsbereiches, wie auch für die B 2 und die L 92, möglichst gering gehalten werden.
Die Vorhaltetrasse für die Straßenbahn steht fest. Sie verläuft durch die Planstraßen 2 und 2.1. Die Lage der zentralen Haltestelle bzw. des zentralen Umsteigeplatzes sollen im Wettbewerbsverfahren zum Eingangsbereich geklärt werden.
4. Die ersten beiden Wettbewerbsverfahren, die in Krampnitz durchgeführt werden sollen („Eingangsbereich an der B 2 mit Uferbereich“ und „Bergviertel), werden aktuell durch den ETP vorbereitet und sollen nach dem derzeitigen Abstimmungstand 2015 begonnen werden.
5. Für das Entwicklungsgebiet wird zur Zeit durch die EWP ein Energiekonzept erarbeitet und mit der LHP und dem ETP abgestimmt. Die Abstimmungen laufen zur Zeit noch und sollen Anfang 2015 abgeschlossen werden. Ziel der LHP ist es, für Krampnitz ein möglichst modellhaftes, vorbildhaftes Energiekonzept zu entwickeln.
6. Es wird ferner intensiv mit dem ETP untersucht, wie die denkmalgeschützten Gebäude auf dem Gelände gesichert werden können/müssen.
7. Als Hauptproblem bei der Entwicklung der Flächen in Krampnitz stellt sich weiterhin der Erwerb der Flächen vom Land Brandenburg dar. Der Erwerb dieser Flächen, die insgesamt fast 1.130.000 qm umfassen, verzögert sich aufgrund des Gerichtsverfahrens zwischen dem Land Brandenburg und den TGs leider weiterhin. Das Verfahren vor dem OLG wurde bislang noch nicht abschließend entschieden. Die Entscheidung des OLGs erfolgt erst im nächsten Jahr. Je nach Fortgang in diesem Verfahren mag es erforderlich sein, den Grunderwerb auf dem Wege einer Enteignung voranzutreiben, um die gesetzlich geforderte zügige Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme zu sichern.
Durch mehrere Landwirte aus dem Entwicklungsbereich wurde Ende Oktober eine Normenkontrollklage gegen die durch die LHP beschlossene Entwicklungsatzung eingereicht.