Mitteilungsvorlage - 14/SVV/1148
Grunddaten
- Betreff:
-
Gespräche mit der TLG zur Kaufhalle Bisamkiez
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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28.01.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnis
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11.02.2015
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Mitteilungsvorlage knüpft an die Beantwortung der Anfrage DS Nr.:14/SVV/0366 an.
Die aktuelle Situation stellt sich wie folgt dar:
Im Nachgang des Gesprächs am 4. April 2014 am Tisch des Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt mit Vertretern der TLG hat die Verwaltung erneut das dringende Interesse der Landeshauptstadt Potsdam an einer Nachnutzung des Gebäudes schriftlich zum Ausdruck gebracht und der TLG Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Mieter angeboten. Gleichzeitig hat die Verwaltung verschiedene Lebensmittel-einzelhandelsketten auf den Standort aufmerksam gemacht.
Die TLG hat in einem Schreiben vom 21. Juli 2014 mitgeteilt, dass es im Zusammenhang mit dem Objekt am Standort am Horstweg/Alte Zauche eine Konkurrenzschutzklausel für den ansässigen REWE-Markt gibt. Die Nachnutzung des Objektes am Standort Bisamkiez als Einzelhandelsstandort sei daher nicht ohne weiteres möglich und benötige die Mitwirkung und Zustimmung des Mieters REWE.
Die Verwaltung hat REWE daraufhin Ende August schriftlich um Mitwirkung gebeten und die Angelegenheit dann Ende September in einem persönlichen Gespräch erörtert. Im Ergebnis könne sich REWE einen kleinflächigen Nahversorger am Standort der bisherigen Kaufhalle Bisamkiez im Erdgeschoss in Kombination mit darüber liegendem Wohnungsbau vorstellen. Einer Ansiedlung mit einer Lebensmitteleinzelhandelsfläche von max. 400 qm Verkaufsfläche incl. Bäcker, Metzger wird ausdrücklich zugestimmt. Die Betreibung durch Discounter bzw. Filialen von Wettbewerbern sind dagegen nicht gestattet.
Die Verwaltung hat dies der TLG Anfang Oktober schriftlich mitgeteilt und danach gefragt, ob sie sich eine solche Entwicklung vorstellen könne und in welcher Weise die Landeshauptstadt Potsdam sie ggf. unterstützen könne. Eine Antwort steht noch aus.