Beschlussvorlage - 15/SVV/0024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der westliche Abschnitt der Grenzstraße, gelegen zwischen Wollestraße und Alt Nowawes, soll in

 

Wollestraße

 

umbenannt werden.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Auf dem Gelände des ehem. Heizwerkes an der Ecke Wollestraße/Grenzstraße/Alt Nowawes entstehen in den alten Heizwerkgebäuden neue Wohnungen mit mehreren Hauseingängen, welche alle neue Hausnummern benötigen. Auf Grund des Umstandes, dass die Hausnummerierung der gesamten Grenzstraße nur in dem östlichen Bereich, gelegen zwischen Alt Nowawes und Karl-Liebknecht-Straße, durchgeführt und vollständig abgeschlossen ist, kann eine Hausnummernvergabe der neu entstehenden Wohngebäude zu dem westlichen Abschnitt der Grenzstraße, gelegen zwischen Wollestraße und Alt Nowawes, nicht mehr durchgeführt werden.

 

Da der westliche Abschnitt der Grenzstraße keine Hausnummern und dementsprechend auch keine amtlichen Adressmeldungen besitzt, wurde mit dem Fachbereich Kataster und Vermessung (42) abgestimmt, dass der westliche Abschnitt der Grenzstraße der Wollestraße zugeordnet werden soll, da eine Weiterführung der bestehenden Hausnummerierung der Wollestraße problemlos möglich ist.

 

Aus diesem Grund wird von Amts wegen die Umbenennung des westlichen Abschnitts der Grenzstraße, gelegen zwischen Wollestraße und Alt Nowawes, in

 

Wollestraße

 

beantragt.

 

Mit der Umbenennung dieses Abschnittes in Wollestraße kann eine lückenlose sowie der öffentlichen Ordnung und Sicherheit entsprechende Hausnummerierung dieses Abschnittes zur Wollestraße erfolgen, ohne, dass dafür bestehende Hausnummern oder Adressmeldungen geändert werden müssen.

 

Der derzeit östliche Abschnitt der Grenzstraße bleibt namentlich und hinsichtlich der bestehenden Hausnummerierung sowie amtlichen Meldungen vollständig erhalten. Der östliche Abschnitt der Grenzstraße, gelegen zwischen Alt Nowawes und Karl-Liebknecht-Straße, ist nicht Gegenstand dieses Umbenennungsverfahrens.

 

Der Kulturausschuss stimmte in seiner Sitzung am 02.10.2014 der Umbenennung dieses Abschnittes der Grenzstraße einstimmig zu.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Aufwendungen für den erforderlichen Austausch von 2 Stück Straßennamensschildern Typ "Fritz" betragen ca. 278,00 .

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Anlagen

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