Beschlussvorlage - 15/SVV/0025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die im nördlichen Bereich des Bebauungsplanes Fahrland Nr. 3 Am Upstallgrabengelegenen letzten beiden Planstraßen 1 und 2 sollen in

 

Planstraße 1:                            Pastor-Moritz-Straße

Planstraße 2:                            Paul-Lange-Bey-Straße

 

benannt werden.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Johann Andreas Moritz ist der Verfasser der ersten umfangreichen Chronik seiner Amtszeit als Pfarrer in Fahrland von 1774 bis 1793. Die Chronik wird von Theodor Fontane in seinen Wanderungen (Band III Havelland) ausführlich als wertvolles Zeitdokument gewürdigt. Die darin enthaltenen lebensnahen Schilderungen des Zeitgeschehens im Ort geben einen lebendigen Einblick in die damaligen Verhältnisse in Fahrland.

 

Paul Lange wurde am 12.10.1857 im alten Schulhaus gegenüber der Pfarrei in Kartzow geboren. Ab 1880 war er zunächst Gesangslehrer an der deutschen Schule in Konstantinopel (Istanbul) und Organist an der deutschen Botschaft. 40 Jahre wirkte er dann als Hofkapellmeister und Musikpädagoge an der Hohen Pforte unter den letzten beiden Sultanen. Dabei gelang es ihm das gesamte Musikleben am Bosporus gründlich um zu organisieren und das Verständnis für Europäische Musik zu wecken. Er bildete unzählige Chorleiter und Musikpädagogen aus. Als Inspektor sämtlicher Militärkapellen im Osmanischen Reich reformierte er auch die türkische Orchestermusik. Er starb hochgeehrt am 2.12.1919 in Konstantinopel und erhielt dort ein Staatsbegräbnis. Bei dem Beinamen Beyhandelt es sich um einen türkischen Herrscher- bzw. Ehrentitel zwischen Efendi und Pascha (Quelle: Wikipedia).

 

Beide Straßennamen haben somit einen sehr engen Bezug zum Ortsteil Fahrland.

 

Der Ortsbeirat Fahrland stimmte in seiner Sitzung am 10.07.2014 der Benennung dieser beiden Planstraßen zu.

 

Der Kulturausschuss stimmte in seiner Sitzung am 20.11.2014 der Benennung dieser beiden Planstraßen einstimmig zu.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

fazit Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Aufstellung der Straßennamenschilder sowie die damit anfallenden finanziellen Aufwendungen werden gemäß § 11 BauGB vom Bauvorhaben- bzw. Erschließungsträger übernommen. Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen in diesem Zusammenhang keine Kosten.

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