Antrag - 15/SVV/0065

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird eindringlich gebeten, über das Ergebnis der Prüfung betreffend die Verringerung des Bürokratieaufwands bei der Verwendung des Sachaufwands der Ortsteile zu informieren bzw. eingeleitete zum Abschluss zu bringen.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Der Antrag wird gem. §§ 12 Nr.1, S.3, 15 Nr.1 S.3 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung  zur Behandlung in der Stadtverordnetenversammlung eingebracht, da diese Thematik alle Ortsteile betrifft.

 

Darüber hinaus hat die Verwaltung mit der DS 12/SVV/0872 vorgeschlagen, die Probleme zu mildern und das Verfahren für alle Beteiligten transparenter zu gestalten, indem

 

1.               eine „Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf“ erarbeitet wird, die das Antrags- und Genehmigungsverfahren sowie Abrechnung und Prüfung beschreibt, Förderkriterien beinhaltet und die Einbindung der Ortsbeiräte in die Entscheidung regelt.

und

 

2.               die Wertgrenze zu erhöhen, ab deren Überschreitung drei Vergleichsangebote eingeholt werden müssen, und zwar im Zuge der Erarbeitung der neuen „Dienstanweisung Vergabe“ von 250 € auf 500 €.

 

Loading...