Beschlussvorlage - 02/SVV/0482

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 1.

Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der städtischen Fachbereiche und Bereiche wird gebilligt. 

 

2.

Der Bebauungsplan SAN - P 11 „Block 21 - Nordbereich" wird öffentlich ausgelegt.      

 

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Erläuterung

 

Kurzeinführung zum Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan

SAN - P 11 „Block 21" Nordbereich

im Sanierungsgebiet „2. Barocke Stadterweiterung"

 

 

Für die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und zur Konkretisierung der Sanierungsziele wird für den Nordbereich des Blockes 21 der Bebauungsplan SAN-P11 "Block 21 - Nordbereich" aufgestellt.

Neben der planungsrechtlichen Sicherung der historisch gewachsenen Gebäude- und Funktionsstrukturen in diesem Bereich soll die ortsverträgliche Einbindung großflächigen Einzelhandels ermöglicht  werden (u.a. Erweiterung von Hennes & Mauritz auf Vollsortiment).

 

Mit dem Bebauungsplan sollen die Sanierungsziele im Geltungsbereich konkretisiert werden.  Entsprechend der von der Stadtverordnetenversammlung am 4.7.2001 beschlossenen „Gesamtstädtischen Steuerungsleitlinien zur Einzelhandels- und Zentrenentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam" werden Standorte großflächigen Einzelhandel in der Brandenburger Straße planungsrechtlich gesichert . Gleichzeitig soll auch die bauliche und strukturelle Nutzungsmischung im Geltungsbereich unter Berücksichtigung der städtebaulichen und denkmalrechtlichen Bestandsvorgaben planungsrechtlich gesichert werden.

 

 

Zu diesem Zweck erfolgt die Ausweisung eines Bereiches an der Brandenburger Straße als Kerngebiet um die Nutzung für großflächigen Einzelhandel zu ermöglichen. Weiterhin werden Baukörperausweisungen vorgenommen, um die Verträglichkeit zwischen Handels- und Dienstleistungseinrichtungen und dem Wohnen (Erhalt von Freiflächen) zu gewährleisten und es werden gebietsunverträgliche Nutzungen ausgeschlossen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

nein

 

Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzungen nicht. Mittelbare Kosten können entstehen, wenn Ämter die durch den Bebauungsplan geschaffene Baurechte ausnutzen oder Mittel zur Verwirklichung von Projekten in den Haushalt der Stadt Potsdam einstellen.

 

Die Finanzierung des Bebauungsplanes erfolgt durch den Treuhänder aus dem Treuhandvermögen.

 

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