Beschlussvorlage - 02/SVV/0638

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Abberufung und Neubesetzung eines Kuratoriumsmitgliedes der Musikfestspiele Potsdam Sanssouci GmbH und der Brandenburgischen Philharmonie GmbH i.L. gemäß § 7 Abs. 1 bzw. § 9 Abs. 1 der Gesellschaftsverträge über die CDU-Fraktion:

 

Abberufung von Herrn Knut Andreas                     und

 

Neubesetzung von Frau Silke Rinne

 

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Erläuterung

I. Sachverhalt:

 

Musikfestspiele Potsdam Sanssouci GmbH

 

Gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 Gesellschaftsvertrag (GV) der Musikfestspiele Potsdam Sanssouci GmbH besteht das Kuratorium aus 4 von der Stadt Potsdam und je 2 vom Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg und dem Generaldirektor der Stiftung Schlösser und Gärten Berlin- Brandenburg zu bestellenden Mitgliedern.

Nach § 7 Abs. 2 S. 1 GV kann für den Rest der Ernennungsperiode ein neues Mitglied ernannt werden beim Ausscheiden eines bestellten Mitgliedes. Dem Kuratorium der Gesellschaft gehören derzeit 8 Mitglieder an.

 

Brandenburgische Philharmonie Potsdam GmbH i.L.

 

Gemäß § 9 Abs. 1 GV besteht das Kuratorium aus mindestens 5 ordentlichen Mitgliedern, die von der Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen werden, sowie aus mindestens 4 ordentlichen Mitgliedern, die von der StVV benannt und abberufen werden. Das Kuratorium kann im Interesse der Gesellschaft bis zu 4 weitere außerordentliche Mitglieder kooptieren.

Die Amtszeit des Kuratoriums endet mit der Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Bestellung, wobei das Jahr der Bestellung nicht mitgerechnet wird. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so wird für den Rest seiner Amtszeit im Kuratorium ein Nachfolger entsandt

(§ 9 Abs. 5 GV).

Dem Kuratorium der Gesellschaft gehören derzeit 9 Mitglieder an.

 

Auf Vorschlag der CDU-Fraktion der StVV soll die Abberufung des von ihnen in beide vg. Kuratorien entsandten Mitgliedes, Herrn Knut Andreas, erfolgen und dafür Frau Silke Rinne zum Mitglied in den Kuratorien der Musikfestspiele Potsdam Sanssouci GmbH und  der Brandenburgische Philharmonie GmbH i.L. benannt werden.

 

II. Rechtsgrundlage

 

Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 6 GO i.V.m. § 104 Abs. 1, 2 GO obliegt der StVV die Bestellung ihrer Vertreter in wirtschaftlichen Unternehmen.

 

III. Finanzielle Auswirkungen

 

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen Aufwendungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

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