Beschlussvorlage - 02/SVV/0639

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

1.              Die Bewirtschaftungssperren werden bei den dem Grunde und der Höhe nach pflichtigen Ausgaben wie folgt aufgehoben: Personalausgaben (Sammelnachweis 4) um 5%, Sozialausgaben (Haushaltsstellen: 41000.73100, 41000.73101, 41000.73109, 41100.73201, 41200.73601, 41300.73202, 42200.73202) vollständig, Kita-Zuschüsse (Haushaltsstellen 45400.76000, 46450.67200, 46470.70100) vollständig. Zweckgebundene Zuweisungen des Landes, des Bundes oder sonstige werden in voller zugewendeter Höhe entsperrt (z.B. Landes-ÖPNV-Zuschüsse).

 

2.              Zur weiteren Behandlung der Bewirtschaftungssperren wird eine Entsperrungskommission eingesetzt, die der StVV über weitere Mittelentsperrungen  Vorschläge unterbreitet. Die Kommission setzt sich zusammen aus: aOBM, Beigeordnete I, II, III, IV, Fraktionsvorsitzende, Vorsitzende der StVV sowie Vorsitzende des Ausschusses FWL. Die Federführung dieser Kommission hat der Beigeordnete I.

 

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Erläuterung

 

 

Mit Beschluss vom 03.07.2002 ist die Stadtverordnetenversammlung den Forderungen und Auflagen des Ministeriums des Innern zur Haushaltssatzung 2002 beigetreten, wonach insbesondere

 

         zur Senkung des strukturellen Defizits im Verwaltungshaushalt ein Betrag von 6,5 Mio. Euro einzusparen ist sowie

         alle Ausgabeansätze im Verwaltungshaushalt lediglich zu 90 % zur Bewirtschaftung freigegeben sind und eine darüber hinausgehende Freigabe – unter den in der Haushaltssatzung genannten Bedingungen - nur durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgen kann.

 

Hinsichtlich der einzusparenden 6,5 Mio. Euro haben die Geschäftsbereiche die auf sie entfallenden Sperrvolumina mitgeteilt bekommen und sollen bis zum 21. August 2002 eine haushaltsstellenscharfe Benennung der zu sperrenden Ansätze gegenüber der Finanzsteuerung vornehmen. Erst nach Vorliegen und Auswertung dieser Daten können der Stadtverordnetenversammlung Vorschläge unterbreitet werden, an welchen Stellen die 10 %ige Bewirtschaftungssperre ganz oder teilweise aufgehoben werden kann, um die Auflagen des Ministeriums des Innern sowie den Beitrittsbeschluss zu erfüllen.

 

Die Freigabe zum Beschlussteil Nr. 1 erfolgt gemäß § 4 Nr. 5 der Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2002. Danach kann die Freigabe erfolgen für Ausgaben, die dem Grunde und der Höhe nach pflichtig sind. Die im Beschlusstext genannten Ausgabepositionen erfüllen diese Voraussetzungen. Auch ist bei ihnen absehbar, dass eine 10%ige Einsparung nicht zu erreichen ist, da es sich um die Erfüllung von dem Grunde und der Höhe nach pflichtige Ausgaben, insbesondere rechtlich zu erfüllende Ansprüche handelt („strengpflichtige Ausgaben"). Im Übrigen sind zweckgebundene Einnahmen, die aus zweckgebundenen Mitteln des Landes, des Bundes oder sonstiger Dritter stammen, in voller Höhe zur Leistung der zweckentsprechenden Ausgaben zu verwenden und stehen damit für weitere Bewirtschaftungssperren bzw. als allgemeine Deckungsquellen nicht zur Verfügung.

 

Im Verlaufe der Beratungen mit den Geschäfts- und Fachbereichen zum Umgang mit den Bewirtschaftungssperren und zur Erreichung der einzusparenden 6,5 Mio. Euro zeichnet sich zudem ab, dass aufgrund der fachlichen Zuarbeiten der Geschäfts- und Fachbereiche allein nicht mit einem Erreichen der Auflagen des Ministeriums des Innern zu rechnen ist. An einigen Stellen ist überdies absehbar, dass – auch aufgrund allgemeiner Entwicklungen  - selbst eine Entsperrung der diesbezüglichen Haushaltsansätze nicht ausreichen wird, um die pflichtigen Aufgaben bis zum Jahresende erfüllen zu können. 

 

Um die Einhaltung des Beitrittsbeschlusses sicherstellen zu können und ein geordnetes, möglichst überschaubares Verfahren zum Umgang mit den hauptsächlich im 4. Quartal d. J. anstehenden Entsperrungen gewährleisten zu können, wird der Beschlussteil Nr. 2 vorgeschlagen, der die Einrichtung einer Entsperrungskommission vorsieht, die über die Entsperrungsanträge aus den Geschäftsbereichen berät und der StVV – unter Berücksichtigung von § 4 Nr. 5 der Haushaltssatzung – Vorschläge zur Entscheidung unterbreitet. Die Geschäftsstelle der Entsperrungskommission wird dem Fachbereich 26 übertragen, der die Sitzungen vorbereitet. Die Zusammensetzung der Kommission soll sowohl die fachliche Sicht der Verwaltung als auch den politischen Willen der Stadtverordneten berücksichtigen. Aus diesem Grund werden auch die Fraktionsvorsitzenden sowie die Vorsitzende der StVV sowie die Vorsitzende des Ausschusses FWL vorgeschlagen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Volumen der Entsperrungen zum Beschlussvorschlag der Verwaltung             

                                                                                   

                                                                                   

SN 4                                                                                                                                            3.666.112             

41000.73100              Hilfe zum Lebensunterhalt a. v. E.                                                           934.170             

41000.73101              Einmalige Beihilfen a. v. E.                                                                         101.760             

41000.73109              Darlehen nach 15a BSHG                                                                           12.800             

41100.73201              Hilfe zur Pflege §§ 68, 69 BSHG                                                             28.130             

41200.73601              EGH nach BSHG §§ 39, 40 BSHG                                                             41.520             

41300.73202              Krankenhilfe                                                                                                       204.520             

42200.73202              Krankenhilfe für Asylbewerber                                                             61.360             

45400.76000              Leistungen für Tagespflege                                                                             5.090             

46450.67200              Erst. von Kinderbetreuungsk.an andere Gemeinden                                 14.730             

46470.70100              Zuschüsse an freie Träger für Kindertagesstättenbetr.              2.703.320             

zweckgebundene Zuweisungen (in Einnahme und Ausgabe gleich)                               440.000             

Summe                                                                                                                              8.213.512             

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

 

JA - siehe Begründung

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