Antrag - 15/SVV/0140

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Zahl der Mitglieder der folgenden Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung wird wie folgt festgelegt:

Ausschuss für Bildung und Sport                9              Mitglieder

Ausschuss für Finanzen                  9              Mitglieder

Ausschuss für Kultur und Wissenschaft                9              Mitglieder

Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion                9              Mitglieder

Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und 

                        ländliche Entwicklung                9              Mitglieder

Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr                9              Mitglieder

Rechnungsprüfungsausschuss                9              Mitglieder

Ausschuss für Eingaben und Beschwerden                9              Mitglieder

 

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Erläuterung

Begründung

 

Mit dem Beschluss 08/SVV/0916 wurde die Größe der Ausschüsse auf grundsätzlich 7 (stimmberechtigte) Mitglieder reduziert. In der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 2014 wurde diese Größe trotz anders lautender Anträge bestätigt (14/SVV/0609). Damit sind die Ausschüsse kleiner als in der Wahlperiode 2003-2008, obwohl die Stadtverordnetenversammlung seitdem gewachsen ist (vor 2008 50 Stadtverordnete, seitdem 56). Dies zeigt, dass die derzeitige Begrenzung der Größe der Ausschüsse keine praktischen oder funktionalen Gründe hat.

Im Gegenteil, durch diese Verkleinerung bei gleichzeitigem Anwachsen der Stadtverordnetenversammlung wurde darauf hingewirkt, dass nun in Erscheinung getretene kleinere Fraktionen von der, aufgrund ihrer Wahl ihnen zustehenden, Mitbestimmung in den Ausschüssen effektiv ausgeschlossen werden. Gerade ein demokratisches System kann es sich leisten, die Meinungen und Voten von politischen Minderheiten zu berücksichtigen.

 

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