Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0625
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau Fußgängerunterführung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Herr Lohrenz Tel. 2710
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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04.09.2002
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Beschlussvorschlag
Die
Prüfung der Verwaltung zur Einwerbung von Fördermitteln des Landes zur
Realisierung des Ersatzneubaues eines behindertengerechten Fußgängertunnels im
Bereich des Zentrums Ost nach Babelsberg ist bisher negativ verlaufen.
Eine
Finanzierung des Vorhabens ausschließlich mit Eigenmitteln aus den
Straßenbauhaushalt des Geschäftsbereiches IV im Jahre 2003 ist nicht möglich.
Der
vorhandene Fußgängertunnel stellt eine wichtige Fußgänger- und
Radwegeverbindung zwischen Zentrum Ost und dem Zentrum Babelsberg dar.
Er ist
nicht behindertengerecht ausgebaut und bedarf dringend einer Sanierung. Er ist
insbesondere für Behinderte aus dem Zentrum Ost für die Nutzung der Straßenbahn
mit der Haltestelle Alt Nowawes von Bedeutung.
Der Tunnel
liegt nicht im Entwicklungs- bzw. Sanierungsgebiet, so dass Fördermittel des
Landes (MSWV) aus der Städtebauerneuerung nicht greifen.
Diesbezügliche
Gespräche des Stadterneuerungsamtes mit MSWV Bereich Städtebau im Jahre
2000/2001 verliefen ergebnislos.
Mit Datum
vom 27.08.2001 wurde daraufhin vom FB Grün- und Verkehrsflächen ein Antrag auf
Förderung nach GVFG beim BSBA gestellt.
Mit
Schreiben vom 10.12.2001 wurde dem Fachbereich mitgeteilt, dass reine Rad- und
Gehweganlagen ohne begleitenden Fahrbahnausbau im Rahmen des GVFG nicht
zuwendungsfähig sind.
Erneute
Anfragen beim MSWV im Juli 2002 erbrachten nachstehenden neuen Erkenntnisstand:
- Herr
Schreibel als Verantwortlicher des MSWV für den Neubau bestätigte die
Unmöglichkeit der an teiligen
Finanzierung im Rahmen von Neubauinvestitionen (als Ergänzung der
Nutheschlange).
- Herr
Busch, Referatsleiter Bestandserhaltung des MSWV und Mitglied der Projektgruppe
Stadtumbau Ost erwies auf die theoretische Möglichkeit der Einordnung in das
Aufwertungsprogramm innerhalb des Stadtumbaus. Voraussetzung ist jedoch, dass
der Fußgängertunnel Bestandteil einer komplexen stadtgebietsbezogenen
Aufwertungsmaßnahme ist. Die Stadt müsste also neben dem Schlaatz und
Stern/Drewitz sowie dem Bornstedter Feld eine entsprechende Gebietskulisse
formulieren, um eine Anteilfinanzierung zu ermöglichen. Die Ausschreibung des
Bundes sieht für solche Maßnahmen der Anpassung der Infrastruktur eine
Eindrittel-Förderung vor. (Bund/Land/Stadt je 33 1/3 %).
- Für
solch eine mögliche Antragsstellung gibt es keine Stichtagsregelung. Es
erfolgt, da ein Programm noch nicht schriftlich fixiert ist, eine gleitende
Antragsbearbeitung.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bauwerksentwurf der Verkehrs- und
Ingenieurbau Consult GmbH vom Juli 2001 beläuft sich auf Gesamtkosten von
1499,9 TDM = 766,9 T€ .
Desweiteren
sind Umverlegungskosten von Fernwärmeanlagen in Höhe von ca. 222,- T€
erforderlich, von denen die Stadt nach Konzessionsvertrag 50 % zu tragen hat.