Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0625

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Prüfung der Verwaltung zur Einwerbung von Fördermitteln des Landes zur Realisierung des Ersatzneubaues eines behindertengerechten Fußgängertunnels im Bereich des Zentrums Ost nach Babelsberg ist bisher negativ verlaufen.

Eine Finanzierung des Vorhabens ausschließlich mit Eigenmitteln aus den Straßenbauhaushalt des Geschäftsbereiches IV im Jahre 2003 ist nicht möglich.

 

 

Der vorhandene Fußgängertunnel stellt eine wichtige Fußgänger- und Radwegeverbindung zwischen Zentrum Ost und dem Zentrum Babelsberg dar.

Er ist nicht behindertengerecht ausgebaut und bedarf dringend einer Sanierung. Er ist insbesondere für Behinderte aus dem Zentrum Ost für die Nutzung der Straßenbahn mit der Haltestelle Alt Nowawes von Bedeutung.

Der Tunnel liegt nicht im Entwicklungs- bzw. Sanierungsgebiet, so dass Fördermittel des Landes (MSWV) aus der Städtebauerneuerung nicht greifen.

Diesbezügliche Gespräche des Stadterneuerungsamtes mit MSWV Bereich Städtebau im Jahre 2000/2001 verliefen ergebnislos.

Mit Datum vom 27.08.2001 wurde daraufhin vom FB Grün- und Verkehrsflächen ein Antrag auf Förderung nach GVFG beim BSBA gestellt.

Mit Schreiben vom 10.12.2001 wurde dem Fachbereich mitgeteilt, dass reine Rad- und Gehweganlagen ohne begleitenden Fahrbahnausbau im Rahmen des GVFG nicht zuwendungsfähig sind.

Erneute Anfragen beim MSWV im Juli 2002 erbrachten nachstehenden neuen Erkenntnisstand:

 

- Herr Schreibel als Verantwortlicher des MSWV für den Neubau bestätigte die Unmöglichkeit der an  teiligen Finanzierung im Rahmen von Neubauinvestitionen (als Ergänzung der Nutheschlange).

 

- Herr Busch, Referatsleiter Bestandserhaltung des MSWV und Mitglied der Projektgruppe Stadtumbau Ost erwies auf die theoretische Möglichkeit der Einordnung in das Aufwertungsprogramm innerhalb des Stadtumbaus. Voraussetzung ist jedoch, dass der Fußgängertunnel Bestandteil einer komplexen stadtgebietsbezogenen Aufwertungsmaßnahme ist. Die Stadt müsste also neben dem Schlaatz und Stern/Drewitz sowie dem Bornstedter Feld eine entsprechende Gebietskulisse formulieren, um eine Anteilfinanzierung zu ermöglichen. Die Ausschreibung des Bundes sieht für solche Maßnahmen der Anpassung der Infrastruktur eine Eindrittel-Förderung vor. (Bund/Land/Stadt je 33 1/3 %).

 

- Für solch eine mögliche Antragsstellung gibt es keine Stichtagsregelung. Es erfolgt, da ein Programm noch nicht schriftlich fixiert ist, eine gleitende Antragsbearbeitung.

 

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 Der Bauwerksentwurf der Verkehrs- und Ingenieurbau Consult GmbH vom Juli 2001 beläuft sich auf Gesamtkosten von 1499,9 TDM = 766,9 T€ .

 

Desweiteren sind Umverlegungskosten von Fernwärmeanlagen in Höhe von ca. 222,- T€ erforderlich, von denen die Stadt nach Konzessionsvertrag 50 % zu tragen hat.        

 

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