Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0623

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Ergebnis der Prüfung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Ortslage Grube im Zuge der Landesstraße 902 wird festgestellt: 

 

- Der in der Planung vorgesehene Einbau eines Fahrbahnteilers (Querungshilfe für Fußgänger und   Radfahrer) am Ortseingang Grube aus Richtung Potsdam wird wesentlich zur Geschwindigkeits-   Reduzierung beitragen. 

 

- Der Einsatz von Radar- und Lasertechnik durch das Polizeipräsidium Potsdam und die Straßen-   verkehrsbehörde ist nur bedingt möglich, wird jedoch trotzdem durchgeführt.

 

- Die durch den Fachbereich vorgeschlagene Engstellensignalisierung innerhalb der Ortslage ist    durch das Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen (LBVS) nicht genehmigungsfähig. 

 

- Ein Fahrverbot für Lastkraftwagen ist aus Sicht des Baulastträgers und der Straßenverkehrsbehörde   wegen der Insellage Leest und Töplitz nicht durchsetzbar. 

 

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Erläuterung

Die Ortslage Grube im Zuge der L 902 liegt in der Baulast der Stadt Potsdam.

Die Führung der L 902 wird in der jetzigen Trasse weiter durch die Ortslage Grube erfolgen. Die Verkehrsbelastung beträgt nach durchgeführten Verkehrszählungen aus Mai 2002 ca. 4.800 Kfz./Tag im Querschnitt. Diese Verkehrsbelastung muss gegenüber anderen Landesstraßen als gering eingeschätzt werden. Der Anteil Schwerverkehr beträgt 4,5 %. Dies entspricht einer täglichen Belastung von 215 größeren Fahrzeugen/Tag.

Die Durchfahrt Richtung Leest ist für Lkw > 10 t Achslast auf Grund des Zustandes der Wublitzbrücke gesperrt. In der Ortslage wird durch die 2 kurz aufeinander folgenden Kurven nur mit mäßiger Geschwindigkeit gefahren. Aus und in Richtung Potsdam sind deutliche Geschwindigkeits-überschreitungen zu verzeichnen. Diese sollen durch den Einbau eines Fahrbahnteilers deutlich reduziert werden. Diese Maßnahme wird von der Polizei und der Verkehrsbehörde gefordert und begrüßt.

Am 08. 05. 2002 hat der Baulastträger beim LBVS eine Engstellensignalisierung (analog der Anlage in Leest) beantragt. Sie wurde auf Grund ihrer erforderlichen Länge und der damit verbundenen unzumutbaren Wartezeiten (Stau, Immissionen usw.) sowie der Lage der vorhandenen Straßeneinmündungen und Bushaltestellen in der Ortslage abgelehnt.

Die Prüfung eines Lkw-Fahrverbotes als kurzfristige Ersatzmaßnahme könnte beantragt werden.

Eine diesbezügliche Antragstellung wird seitens der Stadt für nicht erforderlich gehalten, da die Umsetzung auf Grund der territorialen Insellage von Leest und Töplitz und der dadurch zu erwartenden großen Anzahl von zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen als nicht durchführbar und kontrollierbar gehalten.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Einbau eines Fahrbahnteilers in die Fahrbahn am Ortseingang Grube aus Richtung Potsdam wird mit ca. 25,- bis 30,- T€ eingeschätzt. 

 

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