Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0623
Grunddaten
- Betreff:
-
Ortsdurchfahrt Grube
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Herr Lohrenz Tel. 2710
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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04.09.2002
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Beschlussvorschlag
Im
Ergebnis der Prüfung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Ortslage Grube im
Zuge der Landesstraße 902 wird festgestellt:
- Der in
der Planung vorgesehene Einbau eines Fahrbahnteilers (Querungshilfe für Fußgänger
und Radfahrer) am
Ortseingang Grube aus Richtung Potsdam wird wesentlich zur
Geschwindigkeits-
Reduzierung beitragen.
- Der
Einsatz von Radar- und Lasertechnik durch das Polizeipräsidium Potsdam und die
Straßen- verkehrsbehörde ist
nur bedingt möglich, wird jedoch trotzdem durchgeführt.
- Die
durch den Fachbereich vorgeschlagene Engstellensignalisierung innerhalb der
Ortslage ist durch das
Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen (LBVS) nicht genehmigungsfähig.
- Ein
Fahrverbot für Lastkraftwagen ist aus Sicht des Baulastträgers und der
Straßenverkehrsbehörde wegen
der Insellage Leest und Töplitz nicht durchsetzbar.
Erläuterung
Die
Ortslage Grube im Zuge der L 902 liegt in der Baulast der Stadt Potsdam.
Die
Führung der L 902 wird in der jetzigen Trasse weiter durch die Ortslage Grube
erfolgen. Die Verkehrsbelastung beträgt nach durchgeführten Verkehrszählungen
aus Mai 2002 ca. 4.800 Kfz./Tag im Querschnitt. Diese Verkehrsbelastung muss
gegenüber anderen Landesstraßen als gering eingeschätzt werden. Der Anteil
Schwerverkehr beträgt 4,5 %. Dies entspricht einer täglichen Belastung von 215
größeren Fahrzeugen/Tag.
Die
Durchfahrt Richtung Leest ist für Lkw > 10 t Achslast auf Grund des
Zustandes der Wublitzbrücke gesperrt. In der Ortslage wird durch die 2 kurz
aufeinander folgenden Kurven nur mit mäßiger Geschwindigkeit gefahren. Aus und
in Richtung Potsdam sind deutliche Geschwindigkeits-überschreitungen zu
verzeichnen. Diese sollen durch den Einbau eines Fahrbahnteilers deutlich
reduziert werden. Diese Maßnahme wird von der Polizei und der Verkehrsbehörde
gefordert und begrüßt.
Am 08.
05. 2002 hat der Baulastträger beim LBVS eine Engstellensignalisierung (analog
der Anlage in Leest) beantragt. Sie wurde auf Grund ihrer erforderlichen Länge
und der damit verbundenen unzumutbaren Wartezeiten (Stau, Immissionen usw.)
sowie der Lage der vorhandenen Straßeneinmündungen und Bushaltestellen in der
Ortslage abgelehnt.
Die
Prüfung eines Lkw-Fahrverbotes als kurzfristige Ersatzmaßnahme könnte beantragt
werden.
Eine
diesbezügliche Antragstellung wird seitens der Stadt für nicht erforderlich
gehalten, da die Umsetzung auf Grund der territorialen Insellage von Leest und
Töplitz und der dadurch zu erwartenden großen Anzahl von zu erteilenden
Ausnahmegenehmigungen als nicht durchführbar und kontrollierbar gehalten.