Mitteilungsvorlage - 15/SVV/0173

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Im Punkt 4, Absatz 3 des o. g. Beschlusses wurde der OBM beauftragt, mit dem Landesbetrieb Straßenwesen kurzfristig abzustimmen, wie die Trasse der Nordanbindung an die Golmer Chaussee (L 902) anzubinden ist. Über die Ergebnisse dieser Abstimmungen ist die Stadtverordnetenversammlung in der März-Sitzung 2015 zu unterrichten.

  Im Resultat erster Gespräche mit Vertretern des Landesbetriebes kann festgestellt werden:

  1. Eine Landesstraße hat außerhalb der Siedlungsgebiete grundsätzlich keine Erschließungsfunktion. Notwendige Knotenabstände müssen demnach so groß wie möglich sein. Insofern benötigt eine Netzergänzung, mit der entsprechenden Anbindung an die Landesstraße 902, den Nachweis einer verkehrlichen Notwendigkeit. Damit wäre ein Neuanschluss hier grundsätzlich möglich.   Eine verbindliche Stellungnahme kann vom Landesbetrieb erst im Beteiligungsverfahren zum B-Plan abgegeben werden.
  2. Der Kreisverkehr wird durch den Landesbetrieb Straßenwesen 2016/17 realisiert werden. Die  Integration einer zusätzlichen Anbindung in die Baumaßnahme des Landesbetriebes zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht mehr möglich, da die Planungen und die vertraglichen Vereinbarungen zur Finanzierung unter den Beteiligten (DB AG, Land Brandenburg) abgeschlossen sind. Die Anbindung an die Golmer Chaussee, bei Vorliegen des Nachweises einer entsprechenden Notwendigkeit, zu einem späteren Zeitpunkt ist deshalb grundsätzlich nicht ausgeschlossen.
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Erläuterung

 

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