Beschlussvorlage - 15/SVV/0176

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

r die Nachzahlung der Betriebskosten gemäß Betriebskostenabrechnung 2013 des Kommunalen Immobilienservice für die in kommunaler Trägerschaft befindlichen Oberstufenzentren der LHP wird der Mehraufwand i.H.v. 112.721,49 € im Produkt 23100  „Oberstufenzentren“ Sachkonto 5493909 periodenfremder ordentlicher Aufwand Betriebskosten an KIS im Haushaltsjahr 2014 genehmigt.

 

Eine Deckung erfolgt durch die Inanspruchnahme einer Rückstellung. Diese ist im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 zu bilden. Die dafür erforderlichen außerplanmäßigen Zuführungen zu der Rückstellung werden durch Minderaufwendungen im Deckungskreis 2119 der „Mieten an KIS“ Produkt 21800 Sachkonto 5231500 Mieten an KIS im Haushaltsjahr 2013 gedeckt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 16. Dezember 2014 erhielt der Fachbereich Bildung und Sport die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 für alle Potsdamer Schulen in kommunaler Trägerschaft. Aus dieser ergibt sich eine Nachzahlung, dessen Betrag sich im Vergleich der vergangenen Jahre wiederum erhöht hat. Zur Wahrung der Produktverantwortung des Fachbereiches Bildung und Sport macht sich deswegen eine stichprobenhafte Überprüfung der einzelnen Kostenpositionen verschiedener Schulobjekte, unter anderem eines Oberstufenzentrums, erforderlich.

Diese findet in der 11. bzw. 12. KW 2015 statt, in welcher die Unterlagen, die den in der Betriebskostenabrechnung aufgelisteten Einzelpositionen zugrunde liegen, eingesehen werden.

Vorbehaltlich einer sich daraus ergebenden Korrektur des an den KIS nachzuzahlenden Betrages kann sich die Höhe des Mehraufwandes ggf. verändern.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Nachzahlungen lt. Betriebskostenabrechnung 2013 im Produkt 23100 Oberstufenzentren: 112.721,49

Guthaben lt. Betriebskostenabrechnung 2013 im Produkt 23100 Oberstufenzentren:                          0

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen belaufen sich somit auf 112.721,49€.

 

Eine Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2014 durch die Inanspruchnahme von Rückstellungen.

Die außerplanmäßige Bildung von Rückstellungen ist unter haushalterischen Gesichtspunkten möglich, da im Haushaltsjahr 2013 Minderaufwendungen im Deckungskreis 2119 der „Mieten an KIS“ im Produkt 21800 „Gesamtschulen“ verzeichnet werden konnten.

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Anlagen

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