Mitteilungsvorlage - 15/SVV/0187

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Entsprechend des o.g. Beschlusses ist die Prüfung durch den Geschäftsbereich Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung und das Klinikum Ernst von Bergmann erfolgt. Da die  Regelungskompetenz für die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung auch in der Landeshauptstadt Potsdam bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) liegt bzw. Umsetzungen durch den Zulassungsausschuss r Ärzte erfolgen, dessen Geschäfte ebenfalls bei der KVBB geführt werden, wurde diese in den Prüfprozess einbezogen.

Die Zulassungsverordnung für Ärzte (Ärzte-ZV) sowie die Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL) bilden bundesweit die einheitlichen Vorgaben zur vertragsärztlichen Bedarfsplanung. Mittels arztgruppenspezifischer Arzt-Einwohner-Verhältniszahlen und aktueller Einwohner- und Arztzahlen wird der Versorgungsgrad einer Planungsregion festgestellt. Bezogen auf die Landeshauptstadt Potsdam ist auf dieser Grundlage aktuell eine statistische Überversorgung in fast allen Arztgruppen zu konstatieren, ein zusätzlicher Bedarf ist nicht erkennbar.

Unter Beachtung der Bevölkerungsentwicklung vor allem im wachsenden Norden Potsdams und des gesetzlichen Auftrages zur Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung hat die KVBB bereits jetzt eine Vielzahl vonsungsansätzen entwickelt, die zum Beispiel in Rundbriefen der KVBB oder aber auch in Niederlassungsberatungen kommuniziert werden.

Folgende Optionen sind durch die KVBB r die Zukunft denkbar:

  1. Verlegung von bestehenden Arztpraxen in die Entwicklungsgebiete
  2. Etablierung von Sprechstundenangeboten bspw. in sogenannten Zweigpraxen
  3. Bei Nachbesetzung von Praxen in Beratungsgesprächen das Interesse auf neue Standorte   

lenken

  1. Neuzulassung oder Anstellung von einem Hausarzt, allerdings erst bei weiterem Bevölkerungswachstum von mind. 6.000 Einwohnern und bspw. einem Kinderarzt bei einem Zuwachs von rund 13.850 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren bzw. einem Frauenarzt bei  einem Bevölkerungswachstum von rund 4.800 weiblichen Einwohnern.

Unter Beachtung dieser Möglichkeiten wäre die Schaffung von interdisziplinär zu nutzenden Praxisräumen in Zusammenarbeit mit der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH z.B. auf dem Gelände Krampnitz denkbar.

Die Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH bietet an, hier steuernd zu unterstützen.

 

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Erläuterung

 

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