Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0648

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Entsprechend dem Beschluss zur Vorlage 01/SVV/0510 vom 17.09.2001 wurden insgesamt 75 Standorte von Kindertagesstätten, Horten, Jugendwohnheimen, Grund- und Förderschulen in Potsdam untersucht. Bestandteile der Überprüfung waren:

 

-   der bauliche Zustand des umliegenden Bereiches

-   Straßenbreiten

-   die vorhandenen verkehrsorganisatorischen Maßnahmen (wie zum Beispiel Tempo 30-Zonen und Haltverbote)  

sowie   -   gegebenenfalls erforderliche Veränderungen.

 

Grundlage jeder Entscheidung zur Änderung der bestehenden Situation war die Einschätzung des Gefahrenpotentials (zum Beispiel durch häufig ein- und ausparkende Fahrzeuge in Verbindung mit Kindern, welche die Fahrbahn queren.) und demgegenüber die Bereitstellung von Flächen für den Ein- und Ausstieg von Personen.

 

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Erläuterung

Zusammenfassend wird die Situation wie folgt eingeschätzt:

 

an 63   Standorten bestehen gesicherte Möglichkeiten zum Ein- und Aussteigen

an 8   Standorten bestehen weder ausreichende Möglichkeiten zum Ein- und Aussteigen noch Möglichkeiten der Verbesserung der Situation

an 2   Standorten bestanden keine Möglichkeiten zum Ein- und Aussteigen was durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen geändert wurde.

an 2   Standorten bestehen zwar Möglichkeiten zum Ein- und Aussteigen, diese werden jedoch rechtswidrig durch Dauerparker belegt. Hier ist der Außendienst aufgefordert worden in Zukunft verstärkt die Einhaltung der Parkvorschriften zu überwachen.

 

Für die ersten  3 Gruppen folgt jeweils ein Beispiel:

 

Beispiel für eine Einrichtung mit Möglichkeiten zum Ein- und Aussteigen:

 

Kita „Gänseblümchen" (Rudolf-Breitscheid-Straße 182)

 

Parkmöglichkeiten: vorhanden

 

Haltemöglichkeiten: vorhanden

 

Beschilderung: eingeschränktes Haltverbot einschließlich Seitenstreifen

 

Schulwegsicherung: nicht betroffen

 

Beispiel für eine Einrichtung ohne Möglichkeiten zum Ein- und Aussteigen und ohne Möglichkeit der Verbesserung der Situation

 

Eisenhart-Schule mit Hort (Kurfürstenstraße 51)

 

Parkmöglichkeiten: in der Hebbelstraße und auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorhanden jedoch hochgradig ausgelastet und teilweise gebührenpflichtig

 

Haltemöglichkeiten: nicht vorhanden

 

Beschilderung: keine

 

Schulwegsicherung: Knotenpunkt-Lichtzeichenanlage Hebbelstraße/Kurfürstenstraße mit Fußgängersignalisierung.

 

Da sich die Einrichtungen an einer Straße des „blauen Netzes" und zudem in un-mittelbarer Nähe einer Kreuzung befindet, ist die Neuschaffung von Parkflächen nicht möglich. Auf Grund des enormen Parkdruckes im gesamten Gebiet ist auch die Beschränkung vorhandener Parkflächen zugunsten des Haltens zum Ein- und Aussteigen absolut unverträglich.

 

Beispiel für eine Einrichtung, bei der verkehrsorganisatorische Maßnahmen zur Verbesserung der Situation eingeleitet wurden

 

Kita „Max und Moritz" (Johannes-R.-Becher-Straße 29)

 

Parkmöglichkeiten:           vorhanden, jedoch durch Anwohner stark ausgelastet

 

Haltemöglichkeiten:           nicht vorhanden

 

Beschilderung:           Tempo 30-Zone

 

Schulwegsicherung:           in Tempo 30-Zonen nicht erforderlich

 

Durch die Aufstellung des Zeichens 286 der StVO in der Friedrich-Wolf-Straße auf einer Länge von ca. 30 m werden ausreichende Möglichkeiten für das Halten zum Ein- und Aussteigen gegeben.

 

Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass sich im Umfeld der Potsdamer Kita's, Grund- und För-derschulen sowie der Jugendwohnheime überwiegend Möglichkeiten zum Ein- und Aussteigen bieten. Problematisch sind vor allem die in der Innenstadt gelegenen Einrichtungen.

 

Die Kita in der Allee nach Sanssouci stellt ein Beispiel für eine solche innerstädtische Einrichtung dar. Auf Grund des erheblich reduzierten Parkraumangebotes im gesamten Umfeld in Verbindung mit dem sehr hohen Parkdruck und dem Schutz der Bewohner, ist es nicht möglich, im öffentlichen Straßenland Stellflächen zugunsten der Kita-Nutzer zeitlich zu beschränken. Die Kita-Leitung ist jedoch darüber informiert, dass in der Allee nach Sanssouci im eingeschränkten Haltverbot oder auf Bewohnerparkplätzen das Halten zum Ein- und Aussteigen zulässig ist und dass der Außendienst Kenntnis davon hat, dass diese Möglichkeit an dieser Stelle oft von Eltern die Kinder zum Kindergarten bringen in Anspruch genommen wird.

 

Zwischen der Straßenverkehrsbehörde und der Kita-Leitung besteht Konsens, dass es die effektivste Lösung dieses Problems ist, die Eltern auf diese Gefahrenstelle aufmerksam zu machen. Sowohl eine bessere Beaufsichtigung der Kinder als auch ein in § 9 Abs. V der Straßenverkehrsordnung gefordertes umsichtigeres Verhalten der Fahrzeugführer beim Ausfahren aus dem Grundstück vermeiden solcherlei Gefahrensituation.

Das Potenzial für solche Gefahrensituationen ergibt sich generell an Grundstücksausfahrten, an denen der Gehweg gequert wird.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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