Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0648
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkraum vor dem Grundstück der Kita Allee nach Sanssouci DS-Nr. 01/0510
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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04.09.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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24.09.2002
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Beschlussvorschlag
Entsprechend
dem Beschluss zur Vorlage 01/SVV/0510 vom 17.09.2001 wurden insgesamt 75
Standorte von Kindertagesstätten, Horten, Jugendwohnheimen, Grund- und
Förderschulen in Potsdam untersucht. Bestandteile der Überprüfung waren:
- der
bauliche Zustand des umliegenden Bereiches
- Straßenbreiten
- die
vorhandenen verkehrsorganisatorischen Maßnahmen (wie zum Beispiel Tempo
30-Zonen und Haltverbote)
sowie - gegebenenfalls
erforderliche Veränderungen.
Grundlage
jeder Entscheidung zur Änderung der bestehenden Situation war die Einschätzung
des Gefahrenpotentials (zum Beispiel durch häufig ein- und ausparkende
Fahrzeuge in Verbindung mit Kindern, welche die Fahrbahn queren.) und
demgegenüber die Bereitstellung von Flächen für den Ein- und Ausstieg von
Personen.
Erläuterung
Zusammenfassend
wird die Situation wie folgt eingeschätzt:
an 63 Standorten
bestehen gesicherte Möglichkeiten zum Ein- und Aussteigen
an 8 Standorten
bestehen weder ausreichende Möglichkeiten zum Ein- und Aussteigen noch Möglichkeiten
der Verbesserung der Situation
an 2 Standorten
bestanden keine Möglichkeiten zum Ein- und Aussteigen was durch
straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen geändert wurde.
an 2 Standorten
bestehen zwar Möglichkeiten zum Ein- und Aussteigen, diese werden jedoch
rechtswidrig durch Dauerparker belegt. Hier ist der Außendienst aufgefordert
worden in Zukunft verstärkt die Einhaltung der Parkvorschriften zu überwachen.
Für die
ersten 3 Gruppen folgt jeweils ein
Beispiel:
Beispiel
für eine Einrichtung mit Möglichkeiten zum Ein- und Aussteigen:
Kita
„Gänseblümchen" (Rudolf-Breitscheid-Straße 182)
Parkmöglichkeiten: vorhanden
Haltemöglichkeiten: vorhanden
Beschilderung: eingeschränktes
Haltverbot einschließlich Seitenstreifen
Schulwegsicherung: nicht
betroffen
Beispiel
für eine Einrichtung ohne Möglichkeiten zum Ein- und Aussteigen und ohne
Möglichkeit der Verbesserung der Situation
Eisenhart-Schule
mit Hort (Kurfürstenstraße 51)
Parkmöglichkeiten: in
der Hebbelstraße und auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorhanden jedoch
hochgradig ausgelastet und teilweise gebührenpflichtig
Haltemöglichkeiten: nicht
vorhanden
Beschilderung: keine
Schulwegsicherung: Knotenpunkt-Lichtzeichenanlage
Hebbelstraße/Kurfürstenstraße mit Fußgängersignalisierung.
Da
sich die Einrichtungen an einer Straße des „blauen Netzes" und zudem in
un-mittelbarer Nähe einer Kreuzung befindet, ist die Neuschaffung von
Parkflächen nicht möglich. Auf Grund des enormen Parkdruckes im gesamten Gebiet
ist auch die Beschränkung vorhandener Parkflächen zugunsten des Haltens zum
Ein- und Aussteigen absolut unverträglich.
Beispiel
für eine Einrichtung, bei der verkehrsorganisatorische Maßnahmen zur
Verbesserung der Situation eingeleitet wurden
Kita
„Max und Moritz" (Johannes-R.-Becher-Straße 29)
Parkmöglichkeiten: vorhanden,
jedoch durch Anwohner stark ausgelastet
Haltemöglichkeiten: nicht
vorhanden
Beschilderung: Tempo
30-Zone
Schulwegsicherung: in
Tempo 30-Zonen nicht erforderlich
Durch die Aufstellung des Zeichens 286 der StVO in
der Friedrich-Wolf-Straße auf einer Länge von ca. 30 m werden ausreichende
Möglichkeiten für das Halten zum Ein- und Aussteigen gegeben.
Im
Ergebnis bleibt festzustellen, dass sich im Umfeld der Potsdamer Kita's, Grund-
und För-derschulen sowie der Jugendwohnheime überwiegend Möglichkeiten zum Ein-
und Aussteigen bieten. Problematisch sind vor allem die in der Innenstadt
gelegenen Einrichtungen.
Die Kita
in der Allee nach Sanssouci stellt ein Beispiel für eine solche innerstädtische
Einrichtung dar. Auf Grund des erheblich reduzierten Parkraumangebotes im
gesamten Umfeld in Verbindung mit dem sehr hohen Parkdruck und dem Schutz der
Bewohner, ist es nicht möglich, im öffentlichen Straßenland Stellflächen zugunsten
der Kita-Nutzer zeitlich zu beschränken. Die Kita-Leitung ist jedoch darüber
informiert, dass in der Allee nach Sanssouci im eingeschränkten Haltverbot oder
auf Bewohnerparkplätzen das Halten zum Ein- und Aussteigen zulässig ist und
dass der Außendienst Kenntnis davon hat, dass diese Möglichkeit an dieser
Stelle oft von Eltern die Kinder zum Kindergarten bringen in Anspruch genommen
wird.
Zwischen
der Straßenverkehrsbehörde und der Kita-Leitung besteht Konsens, dass es die
effektivste Lösung dieses Problems ist, die Eltern auf diese Gefahrenstelle
aufmerksam zu machen. Sowohl eine bessere Beaufsichtigung der Kinder als auch
ein in § 9 Abs. V der Straßenverkehrsordnung gefordertes umsichtigeres
Verhalten der Fahrzeugführer beim Ausfahren aus dem Grundstück vermeiden
solcherlei Gefahrensituation.
Das
Potenzial für solche Gefahrensituationen ergibt sich generell an
Grundstücksausfahrten, an denen der Gehweg gequert wird.