Anfrage - 02/SVV/0671
Grunddaten
- Betreff:
-
Kastanien-Miniermotte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Saskia Hüneke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
|
04.09.2002
|
Beschlussvorschlag
Welche
Maßnahmen kann die Stadt ergreifen, um die Wirkung der Miniermotte einzudämmen
und den wertvollen Kastanienbestand, der in der Verantwortung der Stadt liegt,
zu erhalten ?
Antwort:
Seit einigen Jahren, von Südosteuropa eingeschleppt, wurde diesjährig
die Kastanien-Miniermotte auch erstmals in Skandinavien und England beobachtet.
In Potsdam wurde sie 1999 an 2 bis 3 Stellen zum ersten Mal entdeckt und hat
sich leider 2001 und 2002 flächendeckend enorm vermehrt. Potsdams
Kastanienbestände werden etwa ab
Juli nicht mehr nur durch die Blattbräune (Pilzkrankheit - braune trockene
Blattränder), sondern auch durch den Minierfraß der Larven der
Kastanien-Miniermotte fast 100 %ig zerstört. Die so geschwächten Kastanien
werden in den Folgejahren voraussichtlich deutlich weniger austreiben und
blühen, Vitalitätseinbußen werden die Folge sein.
Seit Beginn des ersten Befalls arbeitet die Wissenschaft
fieberhaft an wirksamen Gegenmaßnahmen, die bislang noch keinen großen Erfolg
brachten, teuer und kompliziert anzuwenden sind oder aber noch keine
Anwendungszulassung aufgrund des neuen Pflanzenschutzgesetzes erhielten.
Die im Handel erhältlichen Pheromonfallen (Sexualduftstoff) dienen
nur geringfügig der Vernichtung
der männlichen Motten, da die im Verhältnis zum Bestand dort wenig
einfliegenden Exemplare keine wirkliche Reduzierung der Nachkommenschaft
erwirken. Die Fallen dienen in erster Linie der Überwachung des Flugverlaufs
und damit der Bestandskontrolle, wodurch festgestellt wurde, dass
zur Zeit die dritte Generation der Motte ihre zerstörende Funktion
weiter fortsetzt.
Das im Versuchsfeld von Sanssouci ausgebrachte Mittel (siehe PNN
vom 30.07.2002) kann im öffentlichen Stadtbereich nicht verwendet werden, da es
von der Biologischen Bundesanstalt noch keine Zulassung gibt.
Auch gibt es hierzu unterschiedliche Verfahrensergebnisse.
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