Beschlussvorlage - 15/SVV/0153

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Neuwahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Potsdam

Reduzieren

Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - auch Kinder- und Jugendhilfegesetz genannt (KJHG), gehören dem Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Potsdam 15 stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertretungen an.

 

Laut Satzung sind davon zu wählen:

9 Stadtverordnete oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer, davon mindestens 5 Stadtverordnete,

6 Mitglieder auf Vorschlag der in der Landeshauptstadt Potsdam wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.

 

Mit Beschluss 15/SVV/0014 wurde Frau Helga Hübner am 28.01.2015 als stimmberechtigtes Mitglied für die anerkannten freien Träger der Jugendhilfe in den Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Potsdam gewählt. Frau Hübner war bisher stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss. Somit ist es erforderlich, dass durch die Stadtverordnetenversammlung ein neues stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied für die anerkannten freien Träger der Landeshauptstadt Potsdam in den Jugendhilfeausschuss gewählt wird.

 

r die Wahl stehen fast alle im Rahmen der Trägerversammlung aller in der Landeshauptstadt Potsdam tätigen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe am 08.09.2014 nominierten Vertreter/-innen zur Verfügung, die bisher nicht als stimmberechtigtes oder stellvertretendes Mitglied gewählt wurden.

Bei der Wahl soll die Anzahl der erhaltenen Stimmen becksichtigt werden.

 

Im Gegensatz zu den Vorschlägen der Fraktionen haben die der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe lediglich empfehlenden Charakter. Es steht den Stadtverordneten frei, ihre Wahlentscheidungen auch in Abweichung vom Vorschlag der Trägerversammlung zu treffen.

Allerdings sind gemäß § 5 Abs. 6 und 7 Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AGKJHG) bei der Wahl die Bedeutung der Arbeit des Trägers für die Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes angemessen zu berücksichtigen und ein paritätisches Geschlechterverhältnis anzustreben.

 

Vorschläge für die Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Potsdam auf Vorschlag der in der Landeshauptstadt Potsdam wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe:

 

Vorschlag                                          Stimmen              entsendet durch

Frau Ute Parthum                                            8              rderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V.

Herr Lutz Küken                                            6              Independent Living gGmbH

Herr Jürgen Knape                                            6              Breitband e.V.

Herr Markus Weyh                                            3              FidL-Frauen in der Lebensmitte e.V.

Herr Carsten Lehmann                              3              DRK

Herr Robert Müller                                            1              STIBB e.V.

Frau Angela Schmidt-Fuchs                              0              Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.

 

Loading...