Mitteilungsvorlage - 15/SVV/0175

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

In der vorliegenden Untersuchung ist das Schulumfeld von 58 Schulen bewertet worden. Zum besseren Verständnis werden die Ausführungen zum Aspekt Geschwindigkeit und die Gefahrenanalyse der Polizei getrennt betrachtet.

 

  1. Allgemeines zur Schulwegsicherheit

 

Unter Schulwegsicherung versteht man alle möglichen Maßnahmen, die geeignet sind, den Weg der Kinder zur Schule und zurück wenig gefährlich zu gestalten. Das Spektrum der Möglichkeiten, Schulwege sicherer zu gestalten, ist abhängig von der räumlichen Lage der einzelnen Schule und der Wohnung, der Verkehrsdichte, der Art der Verkehrsteilnahme, der Jahreszeit, der Wetterlage usw.

Jeder Einzelne trägt zur Erhöhung der Sicherheit der Schüler auf ihrem Schulweg bei, sei es als Verkehrsteilnehmer, Ausbilder, Lehrender, Elternteil oder Mitarbeiter der Verwaltung. Die Hauptverantwortung haben dabei die Eltern zu tragen, welche die Kinder im Rahmen ihrer Erziehung auf das Leben vorbereiten sollen. Die Vermittlung der grundsätzlichen Verhaltensregeln im Straßenverkehr ist in erster Linie ein integrativer Bestandteil der Erziehung und somit Aufgabe der Eltern.

 

Die erfolgreiche Schulwegsicherung durch verkehrsregelnde und bauliche Maßnahmen und die Verkehrsüberwachung ist eine sich täglich fortschreibende Gemeinschaftsaufgabe der Schulverwaltung, der Straßenverkehrsbehörden, Straßenbaubehörden und Polizei. Bei auftretenden Schwierigkeiten werden diese zeitnah durch die jeweiligen Fachämter überprüft und gegebenenfalls weitere Schritte eingeleitet.

 

  1. Geschwindigkeit vor Schulen

 

Grundschulen und Förderschulen genießen einen besonderen Status zur Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung in Bezug auf die bedingt erheblichen Gefahren im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO. Vor diesen Schulen finden zwangsläufig immer wieder gefährliche Verkehrssituationen statt, weil sich Kinder unvorsichtiger verhalten als Erwachsene. Kinder im Grundschulalter sind in bestimmten Verkehrssituationen überfordert und handeln unüberlegt. Weiterhin herrscht gerade vor Schulbeginn und nach Schulende Hektik und Betriebsamkeit vor dem Schulstandort, welche über die im Normalfall im Straßenverkehr vorhandenen Gefahren hinausgeht. Auch die nach § 3 Abs. 2 a StVO notwendige Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und starke Bremsbereitschaft reicht vor Ort nicht aus, um eine Gefährdung entsprechend kompensieren zu können.

 

Auf Grund dieser besonderen Verhältnisse sind sämtliche Grundschul- und Förderschulstandorte einer Einzelfallbetrachtung unterzogen worden. Bei Standorten, welche nicht in einer Tempo-30-Zone eingebettet waren, wurde die Geschwindigkeit durch ein teilweise zeitlich beschränktes Streckengebot von 30 km/h ausgewiesen.

 

Es kann festgestellt werden, dass bereits vor allen 29 Potsdamer Grundschulen, den 4 Oberschulen teils mit Primarstufe, und den 4 Förderschulen für den fließenden Verkehr eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet ist. Des Weiteren gilt die Beschränkung auch vor 6 Gymnasien und 9 Gesamtschulen. Dabei wird stets diejenige Straße betrachtet, von welcher der Schulstandort vom öffentlichen Straßenland erschlossen wird.

 

Lediglich an den folgenden weiterführenden Schulen bzw. Gymnasien ist noch die innerstädtische zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h angeordnet.

 

Gymnasien:

Humboldt-Gymnasium in der Heinrich-Mann-Allee

Das Humboldt-Gymnasium befindet sich deutlich zurückgesetzt von der Heinrich-Mann-Allee, so dass die Verkehrsteilnehmer den Schulstandort beim Passieren bzw. Vorbeifahren nicht bewusst wahrnehmen. Der Zugang zum Schulgelände erfolgt hauptsächlich über die Heinrich-Mann-Allee mit der signalisierten Fußgängerfurt zur Straßenbahnhaltestelle Kunersdorfer Straße. Alternativ können die Schüler auch den signalisierten Knotenpunkt Heinrich-Mann-Allee/Drevesstraße nutzen. Somit haben Schüler und Lehrer die Möglichkeit, sicher die Heinrich-Mann-Allee zu queren.

Eine spezielle Gefahrenlage gemäß § 45 Abs. 9 StVO liegt in diesem Straßenabschnitt derzeit nicht vor. Auch das besondere Schutzpotential von Grundschülern ist an diesem Schulstandort nicht vorhanden. Infolgedessen gibt es derzeit keine Ermächtigungsgrundlage nach der geltenden StVO, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu reduzieren.

 

Neues Gymnasium in der Großbeerenstraße 189

Diese weiterführende Schule befindet sich in unmittelbarer Nähe zum signalisierten Knotenpunkt Großbeerenstraße/Wetzlarer Straße/August-Bebel-Straße. Somit ist es den Gymnasiasten und Lehrern möglich, über die signalisierten Fußgängerfurten sicher den Schulstandort zu erreichen.

Eine konkrete Gefahrenlage gemäß § 45 Abs. 9 StVO liegt für Fußgänger an diesem Knotenpunkt für Fußgänger momentan nicht vor. Auch das besondere Schutzpotential von Grundschülern ist an diesem Schulstandort nicht vorhanden. Infolgedessen gibt es derzeit keine Ermächtigungsgrundlage nach der geltenden StVO, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu reduzieren.

 

Gesamtschulen:

Sportschule Potsdam in der Zeppelinstraße 114-117

Die Sportschule Potsdam ist Bestandteil des Sportsparks Luftschiffhafen und befindet sich im östlichen Teil des Geländes an der Havel. Das gesamte Areal wird durch eine massive Mauer von der Zeppelinstraße abgegrenzt. Durch diese Randbedingungen existieren keine direkten Bezugspunkte für den Verkehrsteilnehmer zwischen dem Schulstandort und der Zeppelinstraße. Fahrbahnquerungen finden unter Nutzung der vorhandenen Lichtzeichenanlagen statt.

 

Folglich gibt es im Augenblick keine Möglichkeit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu reduzieren.

 

Neue Gesamtschule in der Großbeerenstraße 189

Siehe Neues Gymnasium, da gleicher Standort.

 

Oberstufenzentrum:

Die Schüler von Berufsschulen sind fast ausschließlich heranwachsende Jugendliche, die sich in ihrer persönlichen Entwicklung bereits in verschiedenen Institutionen (KiTa, Schule, Fahrschule) über die Regeln und Gefahren im Straßenverkehr auseinandersetzen konnten. Aufgrund ihrer gesammelten Erfahrungen gehört diese Gruppe nicht zum schutzbedürftigen Personenkreis, die durch verkehrsregelnde Maßnahme besonderen Schutz genießen.

 

Eine konkrete Gefahrenlage gemäß § 45 Abs. 9 StVO liegt an Standorten OSZ I in der Jägerallee 23a und OSZ III in der Berliner Straße 114/115 gegenwärtig für Fußgänger nicht vor. Infolgedessen gibt es derzeit keine Ermächtigungsgrundlage nach der geltenden StVO, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu reduzieren

 

 

  1. Gefahrenanalyse der Polizei

 

Die Polizeiinspektion Potsdam hat zusammen mit den zuständigen Revierpolzisten die einzelnen Schulstandorte im Stadtgebiet einer umfassenden Gefahrenanalyse unterzogen und diese detailliert ausgewertet. Dazu wurden von der Polizei die registrierten Verkehrsunfälle, welche sich im direkten Nahbereich der Schulen ereigneten, aus den Jahren 2011 bis 2013 gesamtheitlich betrachtet und ausgewertet (siehe Auswertungstabelle). Unberücksichtigt blieben Unfälle im ruhenden Verkehr, d.h. Unfälle, die sich im Schulumfeld bei einem Parkvorgang ereigneten und evtl. Sachschaden zur Folge hatten, sind nicht näher untersucht worden.

 

In der Summe der geprüften Verkehrsunfälle im direkten Schulumfeld kann von der Polizei resümiert werden, dass diese zum großen Teil keinen direkten Bezug zur Schule aufweisen bzw. konnte zudem keine Unfallhäufung aufgrund von baulichen oder verkehrlichen Defiziten bestimmt werden. Die Unfälle ereigneten sich durch persönliches Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr.

Infolgedessen existieren momentan an den einzelnen Schulstandorten keine konkreten Gefahrenpunkte. Somit gibt es derzeit aus Sicht der Polizei keine Handlungsauflassung, um die Verkehrsorganisationen an den Schulstandorten zu ändern.

 

Von den zuständigen Revierpolizisten kam der ausdrückliche Hinweis, dass an den Standorten von Grundschulen verzeichnet werden kann, dass es besonders zum täglichen Schulbeginn zu unübersichtlichen Verkehrssituationen kommt. Eine Vielzahl von Eltern bringen ihre Kinder mit dem Auto zur Schule, so dass diese Situationen entstehen. Aufgrund der örtlichen Randbedingungen lassen diese sich nicht durch verkehrsrechtliche Maßnahmen vermeiden.

Durch intensive und regelmäßige Aufklärungsarbeit seitens der Polizei und der Schulleitung wird in den verschiedenen Schulgremien versucht, die Eltern diesbezüglich zu informieren und zu sensibilisieren.

 

 

  1. Weitere Maßnahmen zur Schulwegsicherheit

 

Im Rahmen der momentan stattfindenden Fortschreibung des Schulwegsicherungskonzeptes von 2009 fanden spezielle Ortstermine und Begehungen sämtlicher Grundschulstandorte mit den zuständigen Revierpolizisten, der Schulleitung, Elternvertretern und Mitarbeitern der Stadtverwaltung statt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden in der Fortschreibung fixiert. Diese wird der Stadtverordnetenversammlung durch den Fachbereich Bildung und Sport in den nächsten Monaten vorgestellt.

 

 

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Erläuterung

 

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Anlagen

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