Antrag - 02/SVV/0656

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung bis zur November-Sitzung 2002 einen überarbeiteten Wirtschaftsplan bis zum Jahr 2005 vorzulegen. Darin sind die Änderungen darzustellen, die sich aus der neuen Stadtentwicklungskonzeption ergeben.

 

 

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Erläuterung

 

Die Änderung der Stadtentwicklungskonzeption hat weitreichende Änderungen in der Wirtschaftsplanung des Entwicklungsträgers zur Folge.

 

Der Maximalbetrag der zulässigen städtischen Belastungen nach Ende der Entwicklungsmaßnahme wurde bereits erreicht.

 

Die Abkehr vom Geschosswohnungsneubau belastet die bisherige Wirtschaftsplanung des Entwicklungsträgers zusätzlich.

 

Daher muss im Zusammenhang mit den Entscheidungen über die Änderung der Stadtentwicklungsziele auch Klarheit über die Folgen für die wirtschaftliche Lage des Entwicklungsträgers geschaffen werden.

 

 

 

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