Anfrage - 02/SVV/0667

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ich frage den Bürgermeister:

 

Wie ist der Stand der Umsetzung der Schul- und Spielplatzwegsicherung?

 

 

Antwort:

 

Die Schul- und Spielwegsicherung gehört zu den jährlich wiederkehrenden Pflichtaufgaben

der Stadt. Grundlage ist der Erlass zur Schul- und Spielwegsicherung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr aus dem Jahre 1992.

Sie ist Gegenstand der täglichen Arbeit  der Verwaltung.      

Die im Zusammenhang mit der Schließung von Grundschulen veränderten Schulwege werden         unter dem Aspekt der Schulwegsicherung untersucht und  diesbezüglich erforderliche        Maßnahmen abgeleitet und realisiert. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Geschäfts- und         Fachbereichen, Polizei, ADAC und Verkehrswacht  ist dabei erforderlich und wird auch praktiziert.       Vor Beginn eines jeden neuen Schuljahres werden die von Schulen und auch Eltern gestellten          Anträge und Hinweise zur Schulwegsicherung fachbereichsübergreifend vor Ort  geprüft. 

Die Realisierung hierzu festgelegter Maßnahmen wird unter ständiger Kontrolle gehalten.       

Bisher wurden zwei Schulwegsicherungskonzeptionen mit dem jeweiligen Schulentwicklungsplan          erstellt und systematisch abgearbeitet.  

 

 

Für die Realisierung von Maßnahmen,  die u.a. der Schulwegsicherung betreffen, wurden  bisher folgende Mittel aufgewendet:

        Jahr:                             Summe:           

                                                1992/93                   2.012,40  TDM                                               

                                                1994                               977,90  TDM                           

                                                1995                               125,85  TDM                                       

                                                1996                               425,30  TDM                                       

                                                1997                               633,20  TDM                                       

                                                1998                               754,00  TDM                                       

                                                1999                               302,45  TDM                                       

                                                2000                         1.268,20  TDM

                                                2001                            739,20  TDM

                                                2002                               235,00 T€

 

Die Maßnahmen umfassen u.a. Lichtsignalanlagen, Fußgängerampeln, Fußgängerüberwege,  Aufstellen von Schutzgittern, Aufstellen bzw. Aufbringen von Piktogrammen, Errichtung von Fußgängerüberwegen, Aufstellen von Verkehrszeichen u.a.

 

Gegenwärtig  ist die Errichtung eines Gehweges zur Gewährleistung der sicheren Wegebeziehung zwischen der Evangelischen Grundschule und dem in der Leistikowstraße befindlichen Hort in Planung. Mit der Umsetzung eines ersten Bauabschnittes ist noch in diesem Jahr zu rechnen.

 

Im Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen liegen keine Anforderungen bezüglich der Umsetzung von Maßnahmen auf dem Gebiet der Spielplatzwegsicherung vor.Die Wünsche zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich Spielplatz in der Parforceheide wurden abgearbeitet."

 

 

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