Mitteilungsvorlage - 15/SVV/0196

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Am 30.01.2013 hat die Stadtverordnetenversammlung eine Satzung über die Festsetzung der angemessenen Höhe der Aufwandsentschädigung für eine Tätigkeit als Vertreter/Vertreterin der Landeshauptstadt Potsdam in wirtschaftlichen Unternehmen gemäß § 97 Abs. 8 BbgKVerf sowie eine Leitlinie zur Vergütung von Mitgliedern der Aufsichtsräte städtischer Unternehmen bzw. Beteiligungen beschlossen (Drucksache Nr. 12/SVV/0847).

 

Die Satzung regelt nicht die Höhe der eigentlichen Aufsichtsratsvergütung, sondern ausschließlich die Wertgrenze einer angemessenen Aufwandsentschädigung, ab welcher gemäß § 97 Abs. 8 BbgKVerf eine Abführung an die Landeshauptstadt Potsdam zu erfolgen hat.

 

Die Vergütungsleitlinie dient der Orientierung bei der Bewilligung von Vergütungen der Mitglieder der Aufsichtsräte. Den Mitgliedern in den Aufsichtsräten kann für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt werden. Sie soll in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Mitglieder der Aufsichtsräte und der Lage der jeweiligen Gesellschaft stehen. Bei einer Bewilligung von Vergütungen sollte diese in Form von Sitzungsgeldern gewährt werden.

 

In der Vergütungsleitlinie erfolgt eine Differenzierung der Vergütungshöhen nach Größe des Unternehmens entsprechend den Größenklassen in § 267 Handelsgesetzbuch (HGB). Demnach wird in kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterschieden.

 

Die Vergütungsleitlinie gibt als Orientierung

 

  • r die Tätigkeit im Aufsichtsrat einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des HGB folgende Vergütungshöhen:

 

Vorsitzende/r:                                           200 € pro Sitzung

Stellvertretende/r Vorsitzende/r:              150 € pro Sitzung

Mitglied:                                                        100 € pro Sitzung.

 

  • r die Tätigkeit im Aufsichtsrat einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne des HGB folgende Vergütungshöhen:

 

Vorsitzende/r:                                           400 € pro Sitzung

Stellvertretende/r Vorsitzende/r:              350 € pro Sitzung

Mitglied:                                                        300 € pro Sitzung.

 

  • r die Tätigkeit im Aufsichtsrat einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne des HGB folgende Vergütungshöhen:

 

Vorsitzende/r:                                           650 € pro Sitzung

Stellvertretende/r Vorsitzende/r:              600 € pro Sitzung

Mitglied:                                                        550 € pro Sitzung

 

vor.

 

Nach der Vergütungsleitlinie sollten zudem bei den Holdinggesellschaften ProPotsdam GmbH, Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH und Stadtwerke Potsdam GmbH die für große Kapitalgesellschaften aufgeführten Vergütungshöhen bei Vergütungsbewilligungen als Orientierung dienen.

 

Aufgrund der erfolgten Neubesetzung mehrerer Aufsichtsräte ist nun beabsichtigt, die Aufsichtsratsvergütung bei städtischen Unternehmen sukzessive an die in der Vergütungsleitlinie vorgeschlagenen Vergütungshöhen anzupassen. Die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung bedarf eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung des jeweiligen Unternehmens. In den jeweiligen Aufsichtsräten sollte eine Empfehlung zur Höhe der Aufsichtsratsvergütung abgegeben werden, insbesondere bei den Unternehmen, die auf Zuschüsse der LHP angewiesen sind.

 

Die Mitglieder der Aufsichtsräte der Holdinggesellschaften ProPotsdam GmbH, Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH und Stadtwerke Potsdam GmbH werden derzeit wie folgt vergütet:

 

Vorsitzende/r:                                          200 € pro Sitzung

Stellvertretende/r Vorsitzende/r:              150 € pro Sitzung

Mitglied:                                                        100 € pro Sitzung

 

r diese Unternehmen soll die Aufsichtsratsvergütung an die für große Kapitalgesellschaften vorgeschlagenen Vergütungshöhen angehoben werden.

 

Große Kapitalgesellschaften im Sinne des HGB sind des Weiteren die ViP Verkehrsgesellschaft in Potsdam GmbH und die Energie und Wasser Potsdam GmbH. Die Stadtentsorgung Potsdam GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die übrigen Unternehmen sind kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des HGB.

Bei diesen Unternehmen werden die Rahmenbedingungen (u. a. Vorhandensein von Mitgesellschaftern, Einschränkungen durch Gemeinnützigkeit und städtische Zuwendungen) geprüft und danach ggf. die Aufsichtsratsvergütung angepasst.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Potsdam. Die Aufsichtsratsvergütung wird vom jeweiligen städtischen Unternehmen gezahlt.

 

In den jeweiligen Aufsichtsräten sollte eine Empfehlung zur Höhe der Aufsichtsratsvergütung abgegeben werden, insbesondere bei den Unternehmen, die auf Zuschüsse der LHP angewiesen sind.

 

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