Beschlussvorlage - 15/SVV/0218

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß § 7 der Satzung des Jugendamtes beschließt der Jugendhilfeausschuss für das Verfahren und seine Arbeitsweise eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung vom 19.05.1994 ist in einigen Punkten nicht mehr aktuell. Daher wird hiermit ein neuer Geschäftsordnungsentwurf vorgelegt (vgl. Anlage), bei der alle Änderungswünsche der Jugendhilfeausschussmitglieder berücksichtigt wurden.

 

Über die Geschäftsordnung hat der Jugendhilfeausschuss auf seiner Sitzung zu beschließen

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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