Beschlussvorlage - 15/SVV/0237

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Entgeltordnung für die Volkshochschule „Albert Einstein“

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Erläuterung

Begründung:

 

Eine Überarbeitung der Entgeltordnung der Volkshochschule aus dem Jahr 2011 wird aus folgenden Gründen notwendig:

 

-          Der Entgeltsatz, der seit dem Jahr 2002 unverändert blieb, wird von 3,50 Euro auf 4,00 Euro pro Unterrichtsstunde angehoben. Damit will die VHS einen Beitrag zur Erhöhung der Honorarsätze für die zumeist freiberuflich tätigen Kursleitenden leisten.

-          Der Ermäßigungssatz für Asylbewerber/innen wird dem für Bezieher/innen von ALG II angeglichen (von bisher 75 % auf künftig 65 %), da zwischenzeitlich die Zahlungen für Asylbewerber aufgestockt wurden.

-          Die bisherige Einschreibgebühr wird in eine Einschreibpauschale umgewandelt, die nicht zu ermäßigen ist.

-          Die VHS-Card wird künftig nicht mehr ermäßigt, sondern kostet einheitlich 50,00 Euro.

-          Überholte Festlegungen, wie zum Beispiel die des möglichen Lastschrifteinzugs, werden gestrichen.

-          Neu aufgenommen werden Einzelveranstaltungen, für die eine Barzahlung festgeschrieben wird.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Erhöhung des Regelsatzes der Volkshochschule sollen die Erträge gesteigert und damit ein Eigenanteil für die geforderte Anpassung der Honorarsätze für die Kursleitenden geleistet werden.

In die Haushaltsplanung ab 2016 sind bereits 10.000 Euro zusätzliche Erträge aus Teilnehmerentgelten eingestellt worden.

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Anlagen

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