Antrag - 02/SVV/0672

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt als Gesellschafter und die von der Stadt entsandten Aufsichtratmitglieder in den städtischen Gesellschaften sorgen dafür, dass die Wirtschaftsprüfgesellschaften, die die Jahresabschlüsse in den jeweiligen Firmen prüfen und testieren, spätestens alle 5 Jahre gewechselt werden.

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

Die städtischen Gesellschaften sind ein wichtiger Bestandteil des Vermögens der Stadt Potsdam. Die Stadt haftet teilweise für sie. Unregelmäßigkeiten und Verluste in diesen Firmen können( ohne das es z.Z. irgendwelche Hinweise auf solche Unregelmäßigkeiten gibt) zu einer beträchtlichen Beeinflussung des städtischen Haushalts führen.(s. Berliner Bankgesellschaft).

 

Auch in Deutschland gab es bei einigen Prüfgesellschaften Anzeichen auf Testierung von unrichtigen Jahresabschlüssen. Ein Wechsel der Prüfgesellschaft nach spätesten 5 Jahren ist eine Prophylaxemaßnahme, die der Stadt mehr Sicherheit bezüglich ihres Vermögens geben soll.

 

 

 

 

 

 

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