Antrag - 02/SVV/0672
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfungen der Jahresabschlüsse in städtischen Gesellschaften
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- SPD - Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.09.2002
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Beschlussvorschlag
Die Stadt
als Gesellschafter und die von der Stadt entsandten Aufsichtratmitglieder in
den städtischen Gesellschaften sorgen dafür, dass die
Wirtschaftsprüfgesellschaften, die die Jahresabschlüsse in den jeweiligen
Firmen prüfen und testieren, spätestens alle 5 Jahre gewechselt werden.
Erläuterung
Die
städtischen Gesellschaften sind ein wichtiger Bestandteil des Vermögens der
Stadt Potsdam. Die Stadt haftet teilweise für sie. Unregelmäßigkeiten und
Verluste in diesen Firmen können( ohne das es z.Z. irgendwelche Hinweise auf
solche Unregelmäßigkeiten gibt) zu einer beträchtlichen Beeinflussung des
städtischen Haushalts führen.(s. Berliner Bankgesellschaft).
Auch in
Deutschland gab es bei einigen Prüfgesellschaften Anzeichen auf Testierung von
unrichtigen Jahresabschlüssen. Ein Wechsel der Prüfgesellschaft nach spätesten
5 Jahren ist eine Prophylaxemaßnahme, die der Stadt mehr Sicherheit bezüglich
ihres Vermögens geben soll.