Beschlussvorlage - 15/SVV/0217

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Oberbürgermeister, den als Anlage 1 beigefügten Betrauungsakt zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) im Zusammenhang mit den Hallen- und Strandbäder Potsdams zu erlassen.

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Erläuterung

Begründung:

 

In Bezugnahme auf die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung DS 13/SVV/0538 (Grundlagenbeschluss) und DS 15/SVV/0061 (Bürgschaftsbeschluss) beabsichtigt die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) die Stadtwerke Potsdam (SWP) unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Kriterien mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) zu betrauen. Da diese Aufgabe nicht kostendeckend erbracht werden kann, leistet die LHP jährliche Ausgleichzahlungen (Bäderfinanzierung). Um das Vorliegen einer unzulässigen Beihilfe gänzlich auszuschließen, kann der Erlass eines beihilferechtlichen Betrauungsaktes zielführend und sinnvoll sein. Dies wird bereits von anderen Städten und Gemeinden praktiziert. Hierbei sind sowohl beihilferechtliche als auch kommunalrechtliche Anforderungen uneingeschränkt zu beachten.

 

In der Beschlussvorlage zur Bürgschaftsübernahme zugunsten der SWP GmbH für das Bauvorhaben des Sport- und Freizeitbades wurde hierauf bereits unter Punkt 2.) hingewiesen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

In diesem Betrauungsakt wird festgehalten, dass die LHP der SWP über eine Laufzeit von zunächst 10 Jahren (2017-2026) jährliche Ausgleichzahlungen von 3,5 Mio. EUR brutto unter der Voraussetzung gewährt, dass durch diese Ausgleichzahlungen keine Überkompensation der von der SWP zu tragenden nachweislich notwendigen Aufwendungen aus der Betrauung erfolgt.

Nach Ablauf eines jeweiligen Geschäftsjahres führt die SWP hierzu einen Nachweis, der durch den jeweiligen Abschlussprüfer zu prüfen und zu bestätigen ist.

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Anlagen

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