Beschlussvorlage - 15/SVV/0247

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Neubesetzung des Stadtteilrates Schlaatz/Waldstadtist kurzfristig vorzunehmen.

 

Die künftige Besetzung des Stadtteilrates gemäß Anlage wird bestätigt.

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Erläuterung

 

 

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Gemäß der Geschäftsgrundlage für den Stadtteilrat Schlaatz/Waldstadt beschlossen am 29. April 2009 (DS 09/SVV/0305) und der Geschäftsordnung des Stadtteilrates Schlaatz/Waldstadt ist in Folge der Kommunalwahlen 2014 die Neubesetzung des Stadtteilrates erforderlich.

 

Der Stadtteilrat setzt sich neben den politischen Vertretern (mit Stimmrecht) aus berufenen Personen als Akteure aus den jeweiligen Stadtteilen (mit Stimmrecht) und BeraterInnen aus der Stadtverwaltung bzw. in deren Auftrag tätige Dienstleister zusammen (ohne Stimmrecht). Diese Zusammensetzung hat sich in den letzten Jahren bewährt und soll auch künftig diesem Prinzip folgen.

 

Die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung haben nach Aufforderung bereits im Vorfeld ihre Mitglieder benannt.

 

Die Mitglieder, die nicht durch die Fraktionen zu benennen sind, sowie BeraterInnen müssen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters durch die Stadtverordnetenversammlung formal per Beschluss bestätigt werden.

 

Die vorgesehene Zusammensetzung des Stadtteilrates ist in Anlage 1 aufgeführt.

 

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage    Darstellung fin. Auswirkungen

Anlage 1 Mitglieder und BeraterInnen des Stadtteilrates Schlaatz/Waldstadt             

Anlage 2 Geschäftsordnung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

entstehen für:

 

  • die Betreuung der Stadtteilratssitzungen durch den Bereich Stadterneuerung und den Entwicklungsbeauftragten für Neubaugebiete, Stadtkontor

 

  • die Bereitstellung der Räumlichkeiten

 

  • Materialien zur Information der Stadtteilratsmitglieder

 

Die Kosten für den Stadtteilrat lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht darstellen, da sich der Stadtteilrat erst konstituieren soll und beispielsweise eine Einigung auf einen Sitzungsturnus oder inhaltliche Vorgaben noch nicht erfolgt ist.

 

Die Aufwendungen werden im Rahmen des Förderprogramms Soziale Stadtaus der Gesamtmaßnahme Soziale Stadt Am Schlaatz im Rahmen des Fördergegenstands Öffentlichkeitsarbeit finanziert. Damit sind sie in den Ausgaben des Unterprodukts 5110607 mit der Bezeichnung Gesamtmaßnahme Soziale Stadt Am Schlaatz im Haushaltsplan 2014-2016 enthalten.

 

Die Ausgaben können nur getätigt werden, wenn die entsprechenden Fördermittel vom Fördergeber zur Verfügung gestellt werden können und der kommunale Mitleistungsanteil durch die Stadt gesichert wird (Haushaltsbeschluss). Die maximalen Ausgaben werden sich nach den zur Verfügung stehenden Mitteln für die Öffentlichkeitsarbeit abzüglich der weiteren Vorhaben aus diesem Budget und der Bürgerbeteiligung bemessen.

 

Für Öffentlichkeitsarbeit dürfen maximal 3 Prozent des der Gemeinde zur Verfügung stehenden Gesamtverfügungsrahmens aus Städtebaufördermitteln (Zuwendungen inkl. KMA) für die Gesamtmaßnahme ausgegeben werden. Der Kommunale Mitleistungsanteil für das Förderprogramm Soziale Stadtbeträgt ein Drittel der förderfähigen Gesamtkosten.

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Anlagen

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