Beschlussvorlage - 02/SVV/0681

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stelle SB Untere Wasserbehörde wird zur externen Besetzung freigegeben.

KZ : 533 300 03

St.-Wert : IVa Fg 1c BAT-O Techn. Tarif

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Erläuterung

Die bisherige Stelleninhaberin hat sich erfolgreich auf eine durch Erreichen der Altersgrenze freigewordene Stelle in der Arbeitsgruppe Untere Wasserbehörde (UWB) beworben.

 

Es ist davon auszugehen, dass bei der parallel laufenden interen Ausschreibung kein geeignete/r Kandidat/in gefunden wird.

Bei der Ausschreibung einer Stelle im Sachgebiet im März diesen Jahres haben sich bereits nur Mitarbeiter der Arbeitsgruppe beworben. Das bedeutet, dass sich unter den Mitarbeitern/innen der Stadtverwaltung kein/e entsprechend ausgebildete/r und fähige/r Mitarbeiter/in, der/die diese Arbeiten in der geforderten Qualität ausüben kann, beschäftigt ist. Weitere Umsetzungen innerhalb der UWB führen zu keiner Lösung, da als Folge stets eine Stelle unbesetzt bleibt.

 

Im Anforderungsprofil wird ein Fachhochschulabschluss auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft, verbunden mit gründlichen, vielseitigen und umfassenden Kenntnissen des Gewässerschutzes, verlangt. Dazu bedarf es eines sechs- bis achtsemestrigen Studiums. Dieses Wissen kann nicht durch Tageslehrgänge, Seminare bzw. autodidaktisch erworben werden.

 

Alle Planstellen der AG sind als Technikerstellen ausgewiesen, deren Besetzung durch Verwaltungs-

fachangestellte nicht möglich ist. Es wurde bereits geprüft, ob eine Trennung von fachspezifischen

und verwaltungstechnischen Aufgaben und dadurch eine vollkommen neue Aufgabenzuteilung und damit eine interne Besetzung durch Verwaltungsfachangestellte möglich ist. Durch die enge Ver-knüpfung der technischen und der Verwaltungstätigkeit ist diese Variante nicht praktizierbar.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Nein

 

Die Personalkosten für das Jahr 2002  sind im Sammelnachweis 4 eingestellt.

 

Sie betragen 2003  48.000,-

und

                     2004   50.000,-  Euro. 

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