Beschlussvorlage - 15/SVV/0301

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam wird neugefasst. (Neufassung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam Anlage)

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Erläuterung

Begründung:

 

Die in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2015 beschlossene Neufassung der Hauptsatzung enthält einige orthografische und grammatikalische Fehler sowie in § 20 eine unvollständige Bezeichnung des betreffenden Personenkreises der Beschäftigten (dort „Arbeitnehmer) und der zur Unterschrift von Arbeitsverträgen und sonstigen Erklärungen zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigen befugten Bereichsleitung Personal und Organisation (dort „Bereich Personal“). In § 23 Absatz 4 lit. e ist zu dem eine nicht mehr zutreffende und überflüssige Einrichtungsangabe („Nahkauf“) enthalten.

 

Die am  28.01.2015 beschlossene Neufassung der Hauptsatzung enthält folgende Korrekturbedarfe:

 

1.  In § 7 Absatz 2, § 8 Absatz 5, § 9, § 16 Absatz 1 und 3 sowie § 22 Absatz 2 lit. b sind die orthografischen und grammatikalischen Fehler zu berichtigen.

 

2. In § 5 Absatz 4 Satz 2 ist das Wort „Wahlordnung“ durch das Wort „Kommunalwahlverordnung“ zu ersetzen.

 

3. § 16 Absatz 1 ist wie folgt neu zu formulieren:

 

In der Landeshauptstadt Potsdam wird ein Hauptausschuss gebildet.“

 

4. In § 20 Absatz 2 sind 

 

a) das Wort „Arbeitnehmer“ durch das Wort „Beschäftigten“ zu ersetzen und

b) nach den Worten „Bereichsleitung Personal“ die Worte „und Organisation“ einzufügen.

 

5. In § 23 Absatz 4 lit. e ist das Wort „Nahkauf“ zu streichen.

 

Um eine mögliche Ungültigkeit der bereits beschlossenen Neufassung der Hauptsatzung zu vermeiden, wird empfohlen die nunmehr korrigierte Hauptsatzung (Anlage) erneut zu beschließen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Keine

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Anlagen

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