Anfrage - 02/SVV/0691

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nachdem im Juli 2002 die 10 %-ige Haushaltssperre für freie Träger der Kultur mit Komplementärmitteln aufgehoben wurde, wird bislang verwaltungsseitig dieser Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nicht realisiert.

 

 

 

Ich frage den amtierenden Oberbürgermeister:

 

Wann erfolgt die Auszahlung der ausstehenden Mittel an die betreffenden Kulturträger?

 

 

 

Antwort:

 

In der Stadtverordnetenversammlung vom 04.09.2002 wurde vom Beigeordneten I anlässlich der Beratung der Beschlussvorlage 02/SVV/639 -Verfahrensvorschlag der Verwaltung zum Umgang

mit den Bewirtschaftungssperren- mitgeteilt, dass die Ausfertigung der Bewilligungsbescheide an

die freien Träger der Kultur nunmehr in voller Höhe und angesichts der bekannten Haushaltslage

mit dem üblichen Vorbehalt vorgenommen werden kann. Auf dieser Grundlage ist eine Auszahlung

in Höhe der im Haushaltsplan veranschlagten Summe möglich.         

           

 

 

 

 

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Erläuterung

 

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