Anfrage - 02/SVV/0692

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 3. Juli 2002 mit der DS 02/SVV/0335 einen Prüfauftrag an die Verwaltung zur Umsetzung des „Gesetzes zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassungen der Ehewohnungen" in der Stadt Potsdam erteilt.

 

Im Ergebnis von Gesprächen mit Interessenvertretungen von Frauen frage ich den amtierenden Oberbürgermeister:

 

Welche Rolle könnte ein Runder Tisch „Gewaltschutz für Frauen", der sich u. a. aus Vertretungen von Justiz, Polizei, Frauenvertretungen, der Verwaltung und der Gleichstellungsbeauftragten zusammensetzen könnte, bei der Ideenfindung zum o. g. Auftrag spielen?

 

 

Antwort:

 

Am 3. Juli hat die Stadtverordnetenversammlung mit der Drucksache DS 02/SVV/0335 einen Prüfauftrag für die Verwaltung für die Begleitung der Umsetzung des „Gesetzes zur Verbesserung

des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung zur Überlassung der Ehewohnung" erteilt.

 

Dieser Beschlußfassung war eine Diskussion im Ausschuss für Gesundheit und Soziales

am 18. Juni 2002 vorangegangen. Im Ausschuß erklärte die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Potsdam, Frau Susanne Melior, dass von ihr beabsichtigt ist, zum Thema Schutz bei häuslicher Gewalt einen Arbeitskreis zu bilden. VertreterInnen von Justiz, Polizei, Opferberatungen und -verbänden sollten in nächster Zeit angesprochen werden. Frau Melior erklärte sich in der Sitzung

des Ausschusses bereit, die Koordinierung zu übernehmen.

 

Auch wenn die Berichterstattung zum Antrag gegenüber den Stadtverordneten erst im Dezember diesen Jahres erfolgen soll, kann heute bereits mitgeteilt werden, dass die Vorgespräche bereits geführt wurden und bis auf ein eine/einen Experten/Expertin aus dem juristischen Bereich die Mitglieder des Arbeitskreises benannt sind.

 

 

 

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