Anfrage - 02/SVV/0692
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewaltschutzgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Dr. Karin Schröter, PDS-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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04.09.2002
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung hat am 3. Juli 2002 mit der DS 02/SVV/0335 einen
Prüfauftrag an die Verwaltung zur Umsetzung des „Gesetzes zur Verbesserung des
zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur
Erleichterung der Überlassungen der Ehewohnungen" in der Stadt Potsdam
erteilt.
Im
Ergebnis von Gesprächen mit Interessenvertretungen von Frauen frage ich den
amtierenden Oberbürgermeister:
Welche
Rolle könnte ein Runder Tisch „Gewaltschutz für Frauen", der sich u. a.
aus Vertretungen von Justiz, Polizei, Frauenvertretungen, der Verwaltung und
der Gleichstellungsbeauftragten zusammensetzen könnte, bei der Ideenfindung zum
o. g. Auftrag spielen?
Antwort:
Am 3. Juli hat die Stadtverordnetenversammlung mit der Drucksache
DS 02/SVV/0335 einen Prüfauftrag für die Verwaltung für die Begleitung der
Umsetzung des „Gesetzes zur Verbesserung
des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen
sowie zur Erleichterung zur Überlassung der Ehewohnung" erteilt.
Dieser Beschlußfassung war eine Diskussion im Ausschuss für
Gesundheit und Soziales
am 18. Juni 2002 vorangegangen. Im Ausschuß erklärte die
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Potsdam, Frau Susanne Melior, dass von ihr
beabsichtigt ist, zum Thema Schutz bei häuslicher Gewalt einen Arbeitskreis zu
bilden. VertreterInnen von Justiz, Polizei, Opferberatungen und -verbänden
sollten in nächster Zeit angesprochen werden. Frau Melior erklärte sich in der
Sitzung
des Ausschusses bereit, die Koordinierung zu übernehmen.
Auch wenn die Berichterstattung zum Antrag gegenüber den
Stadtverordneten erst im Dezember diesen Jahres erfolgen soll, kann heute
bereits mitgeteilt werden, dass die Vorgespräche bereits geführt wurden und bis
auf ein eine/einen Experten/Expertin aus dem juristischen Bereich die
Mitglieder des Arbeitskreises benannt sind.