Antrag - 15/SVV/0271

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam bekräftigt ihren Beschluss vom 04.03.2015 zum Erhalt der Geburtshilfe in Bad Belzig (Ds 15/SVV/0166).

 

Sollte das Klinikum Ernst von Bergmann eine Weiterführung der Geburtshilfestation in Bad Belzig nicht sicherstellen können, unterstützt die Stadt Potsdam eine Übernahme und Weiterführung durch das Städtische Klinikum Brandenburg. Für diesen Fall bietet das Klinikum Ernst von Bergmann dem Brandenburger Krankenhaus die Übernahme der gynäkologischen Abteilung an.

 

Der Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter der Stadt Potsdam wird beauftragt, den Geschäftsführer der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH anzuweisen, als Mehrheitsgesellschafter der Klinik Ernst von Bergmann Bad Belzig gGmbH die erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung sprach sich am 04.03.2015 mit großer Mehrheit und ohne Gegenstimmen dafür aus, die Geburtshilfestation in Bad Belzig zu erhalten. Allerdings wurde die Station dennoch zum 01.04.2015 vorerst geschlossen, weil der Geschäftsführer Steffen Grebner nicht in der Lage war, das erforderliche Fachpersonal (Hebammen und Fachärzte) einzustellen. Inzwischen gibt es innerhalb der Expertenrunde auch Überlegungen, die Geburtshilfe in Bad Belzig in der Trägerschaft des Städtischen Klinikums Brandenburg weiterzuführen. Allerdings hat der Geschäftsführer des Potsdamer Klinikums, der auch als Gesellschaftervertreter der Bad Belziger Klinik fungiert, eine Übergabe der gynäkologischen Abteilung bislang abgelehnt.

 

Es liegt auf der Hand, dass die Geburtsstation ohne eine Gynäkologische Abteilung nicht in der nötigen medizinischen Qualität betrieben werden kann. Für den Aufbau einer frauenärztlichen Parallelstruktur fehlen schon die räumlichen Voraussetzungen. Außerdem ist es auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll, in Bad Belzig zwei gynäkologische Abteilungen durch verschiedene Kliniken zu betreiben.

 

Die Ausdehnung der Tätigkeit des Potsdamer Klinikums bis nach Forst und Bad Belzig wurde immer wieder damit begründet, dass nur durch die Übernahme dieser Krankenhäuser die Grundversorgung in diesen strukturschwächeren Regionen sichergestellt werden kann. Wenn der Erhalt der Geburtshilfe in Bad Belzig nur durch die Abgabe der Geburtshilfe und der Gynäkologie an das Krankenhaus Brandenburg glich wird, sollte sich Potsdam sich nicht dagegen sperren, diese Stationen abzugeben.

 

 

 

 

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