Antrag - 15/SVV/0297
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmminderung in der Tschudistraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion BürgerBündnis
- Einreicher*:
- Fraktion Bürgerbündnis-FDP
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.05.2015
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03.06.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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21.05.2015
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt für eine Lärmminderung in der Tschudistraße in Neu Fahrland gem. § 47 d BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) zu sorgen. Dies könnte beispielsweise im Bereich der Nedlitzer Nordbrücke durch Anbringen von Plexiglas- oder Glaselementen am Brückengeländer realisiert werden.
Erläuterung
Begründung:
Die Bundesstraße 2 hat im Bereich der Nedlitzer Nordbrücke oft ein Verkehrsaufkommen von mehr als 20.000 Kfz/ Tag. Bereits 2012 hat die Stadtverordnetenversammlung einen Aktionsplan für Straßen mit einer Belegung von 8.200 bis 16.400 Kfz/Tag beschlossen und muss eine Lärmaktionsplanung mit dem Ziel durchführen Maßnahmen aufzuzeigen, wie der Umgebungslärm dort, wo gesundheitliche oder belästigende Auswirkungen zu erwarten sind, zu vermindern ist. Im Umfeld der Nedlitzer Nordbrücke werden regelmäßig Immisionsgrenzwerte der BlmSchV überschritten. Der genannte Straßenabschnitt gehört zur ersten Stufe des Lärmaktionsplans Potsdam.
Die wesentlichen Mechanismen zur Geräuscherzeugung bei Fahrzeugen – außer bei Motorrädern - kommen heute nicht mehr vom Motor oder Antriebsstrang, sondern ab Geschwindigkeiten über 40 km/h verursachen die Reifen-/Fahrbahngeräusche, vor allem bei moderater Fahrweise, den meisten Lärm beim Autofahren. Neben einer Geschwindigkeitsreduzierung sind also fahrbahnnahe Lärmschutzmaßnahmen naheliegend. Im Brückenbereich und bei vorhandenen Geländern ist dies durch das Anbringen von Plexiglas- oder Glaselementen kostengünstig möglich, also selbst in Gegenden mit geringer Wohndichte hinsichtlich Kosten/Nutzens pro Einwohner sinnvoll. Da die Geländerhöhe (inkl. Gehweg) von Brücken in der Regel fast so hoch ist wie die Höhe eines KFZ werden bei derartigen Maßnahmen außerdem sowohl Abrollgeräusche, als auch Motorgeräusche gedämpft. Im Bereich der Nedlitzer Nordbrücke besteht außerdem der Vorteil, dass sich das Brückengeländer auf beiden Fahrbahnseiten weit über die Brücke hinaus erstreckt, diese Art des kostengünstigen Lärmschutzes also einen noch größeren Effekt hätte.