Beschlussvorlage - 15/SVV/0279
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1A "Großer Plan - BA 1A"
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung und Ergänzung, Teilbereich zwischen den Wohngebieten In der Feldmark und Am Herzberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.05.2015
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03.06.2015
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01.07.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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12.05.2015
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26.05.2015
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23.06.2015
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Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung zum Beschlussvorschlag:
Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, für den Teilbereich zwischen den Wohngebieten In der Feldmark und Am Herzberg ein Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 1A "Großer Plan – BA 1A" einzuleiten. Nähere Informationen zur bestehenden Situation, zum Planungsanlass und zur Erforderlichkeit der Planung sowie zu den Planungszielen und zum Planverfahren ergeben sich aus folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:
Anlage 1 Pflichtanlage finanzielle Auswirkungen (2 Seiten)
Anlage 2 Aufstellungsbeschluss (3 Seiten)
Anlage 3 Geltungsbereich (1 Seite)
Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Planungs- bzw. Verfahrenskosten
Mit der Einleitung des Planverfahrens ist noch nicht bekannt, ob die Erbringung externer Planungsleistungen erforderlich ist. Für den Fall einer nötigen Beauftragung externer Planungsleistungen sollen diese Planungskosten vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel auch für künftige Jahre durch den Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung innerhalb seines Budgets aus dem Produktkonto 5110400.5431590 bereitgestellt werden. Aufwand und Ertrag werden voraussichtlich in den Jahren 2016 bis 2018 anfallen.
Für die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens sind verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen werden aufgrund der im Aufstellungsbeschluss vorgesehenen Planungsziele (Sicherung städtebaulicher Qualitäten) ebenfalls nicht einem Dritten übertragen werden können und sollen daher verwaltungsintern erbracht werden.
Realisierungskosten und mögliche Folgekosten
Genauere Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten und zu möglichen Folgekosten werden im Laufe der Erarbeitung des Planverfahrens erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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35,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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173,3 kB
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