Beschlussvorlage - 15/SVV/0372

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Weiterführung der Sanierung des Straßenzuges Neuendorfer Straße/Zum Kirchsteigfeld, 2. Bauabschnitt, als beitragspflichtige Baumaßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz und der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und von Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Landeshauptstadt Potsdam vom 19.05.2006 (Straßenbaubeitragssatzung)

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

Begründung:

 

Der Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen plant die Weiterführung der Sanierung des Straßenzuges Neuendorfer Straße/Zum Kirchsteigfeld.

 

Der Ausbau ist seitens des Straßenbaulastträgers, der für die Unterhaltung und Verkehrssicherheit der Verkehrsanlagen zuständig ist, unabdingbar und wird durch das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG) begründet.

Entsprechend BbgStrG Abs. 1, § 10, trägt die Straßenbaubehörde als Sonderordnungsbehörde die Verantwortung, dass die Herstellung und die Unterhaltung der Straßen den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung genügen. Dabei sind die technischen Baubestimmungen und die anerkannten Regeln der Baukunst und der Technik zu beachten.

 

Die vorhandene Fahrbahn ist nahezu vollständig zerstört. Die im Mittel 25 cm dicke Betonkonstruktion weist tiefe Risse, Kantenabbrüche und Aufbrüche auf. Andere Gefahrenabwehr- und Instandsetzungsvarianten schließen sich bei diesem flächigen Schadensbild aus. Wenn diese Sanierung nicht durchgeführt wird, müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit Teilabschnitte gesperrt werden.

 

Im Jahr 2014 wurde der 1. Bauabschnitt der Sanierung zwischen Großbeerenstraße und Galileistraße  umgesetzt. Die Anlieger werden an den angefallenen Kosten  entsprechend Kommunalabgabengesetz (KAG) beteiligt.

 

Im Jahr 2015 soll die Sanierung im 2. Bauabschnitt fortgeführt werden. Für diesen 2. Bauabschnitt ab L 40 Rampe Süd Neuendorfer Straße bis zur Sternstraße/Konrad-Wolf-Allee sind die Anlieger entsprechend KAG angehört worden. Grundlage für die Ermittlung der Straßenausbaubeiträge entsprechend der  gültigen „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und von Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Landeshauptstadt Potsdam vom 19.05.2006“ war die Kostenermittlung vom 09.03.2015.  Auf Grund technischer Unterschiede (Art und Weise der Fahrbahnentwässerung) wurde in 2 Teilabschnitten angehört:

 

Bauabschnitt 2, Teilabschnitt 1:

Zum Kirchsteigfeld ab L 40 Rampe Süd Neuendorfer Straße bis Gerlachstraße

 

r den Teilabschnitt 1 wurden mit Schreiben vom 23.03.2015 insgesamt 14 Anlieger (Grundstückseigentümer) über die geplante straßenbauliche Maßnahme informiert und gebeten, sich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens gegen oder für die geplante Baumaßnahme schriftlich auszusprechen. Es wurde darauf verwiesen, dass eine Nichtäerung als Zustimmung gewertet wird.

 

  • 9 Flurstückseigentümer sprachen sich gegen die Baumaßnahme aus
  • 1 Flurstückseigentümer sprach sich r den Bau der Straße aus
  • 4 Flurstückseigentümer äerten sich nicht zu der Baumaßnahme = positives Votum

 

 

Bauabschnitt 2, Teilabschnitt 2:

Zum Kirchsteigfeld ab Gerlachstraße bis Sternstraße/Konrad-Wolf-Allee

 

 

r den Teilabschnitt 2 wurden mit Schreiben vom 23.03.2015 insgesamt 19 Anlieger (Grundstückseigentümer) über die geplante straßenbauliche Maßnahme informiert und gebeten, sich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens gegen oder für die geplante Baumaßnahme schriftlich auszusprechen. Es wurde darauf verwiesen, dass eine Nichtäerung als Zustimmung gewertet wird.

 

  • 16 Flurstückseigentümer sprachen sich gegen die Baumaßnahme aus
  • 1 Flurstückseigentümer sprach sich r den Bau der Straße aus
  • 2 Flurstückseigentümer äerten sich nicht zu der Baumaßnahme = positives Votum

 

 

Somit spricht sich die Mehrheit der Grundstückseigentümer gegen die Baumaßnahmen in der Straße Zum Kirchsteigfeld aus. Es handelt sich in diesem Bauabschnitt überwiegend um gewerblich genutzte anliegende Grundstücke. Ein anliegendes Grundstück ist städtisches Eigentum.

 

Als Fortführungsmaßnahme soll der 3. Bauabschnitt zwischen Galileistraße und L 40 Rampe Süd Neuendorfer Straße im Jahr 2016 ebenfalls mit Beteiligung der Anlieger, umgesetzt werden. Die förmliche Beteiligung der Anlieger wird zum Beginn des Jahres 2016 erfolgen.

 

Die Verwaltung hält nach Abwägung und pflichtgemäßem Ermessen, insbesondere aus Verkehrssicherheitsgründen, an der Notwendigkeit der Sanierung der Verkehrsanlage fest.

 

Ein weiterer Aufschub kann nicht gewährt werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Ausbaukosten (inkl. Planung) für den 2. Bauabschnitt betragen nach der Kostenberechnung im Zuge der Ausführungsplanung  825 T€. Die Ausführung des 2. Bauabschnittes soll im III. und IV. Quartal 2015 erfolgen.

 

Die Finanzierung erfolgt über das Produkt 5410003 aus dem laufenden Aufwand im Haushaltsjahr 2015.

 

Die KAG-Beiträge werden auf der Grundlage o.g. Kostenberechnung ermittelt. Die Erhebung der Beiträge soll je Teilabschnitt nach Fertigstellung erfolgen.

 

 

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Anlagen

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