Antrag - 15/SVV/0382
Grunddaten
- Betreff:
-
Information durch den Oberbürgermeister
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.06.2015
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Erläuterung
Begründung:
Gemäß Paragraph 54 Absatz 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung ist der Oberbürgermeister verpflichtet, die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Hauptausschuss
rechtzeitig über alle wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten. Das gilt für alle Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, nicht nur für die Rathauskooperation. Es ist bekannt, dass die Fraktionen der Rathauskooperation gegenwärtig in besonderer Weise informiert und damit gegenüber den anderen Fraktionen privilegiert werden. Diese in der Kommunalverfassung nicht vorgesehene Ungleichstellung sollte abgeschafft werden