Antrag - 15/SVV/0382

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, alle Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung frühzeitig, gleichzeitig und gleichberechtigt über wichtige Entwicklungen und Vorhaben der Stadt zu informieren.

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Erläuterung

Begründung:

Gemäß Paragraph 54 Absatz 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung ist der Oberbürgermeister verpflichtet, die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Hauptausschuss

rechtzeitig über alle wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten. Das gilt für alle Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, nicht nur für die Rathauskooperation. Es ist bekannt, dass die Fraktionen der Rathauskooperation gegenwärtig in besonderer Weise informiert und damit gegenüber den anderen Fraktionen privilegiert werden. Diese in der Kommunalverfassung nicht vorgesehene Ungleichstellung sollte abgeschafft werden

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