Antrag - 15/SVV/0384
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschwerde der Energie und Wasser Potsdam (EWP) gegen geplantes Atomkraftwerk (AKW) Hinkley Point C in Großbritannien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beteiligt:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.06.2015
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Potsdam als Hauptgesellschafter der EWP, setzt sich dafür ein, dass die EWP als Mitgliedsunternehmen über den Verband Kommunaler Unternehmen (VKU), Beschwerde bei der EU-Kommission gegen das geplante AKW Hinkley Point C in Großbritannien einlegt.
Erläuterung
Begründung:
Das AKW Hinkley Point C wird das erste AKW sein, welches nach der Katastrophe von Fukushima geplant und gebaut wird. Die Entscheidung der EU-Kommission vom 08.10.2014, dieses AKW mit staatlichen Subventionen zu fördern, sendet nicht nur ein falsches politisches Signal, sondern führt zu einer Benachteiligung erneuerbarer und alternativer Energieformen und wirkt sich damit markt- und wettbewerbsverzerrend aus.
Beschwerdeberechtigt sind – neben EU-Bürgern – Stromkonzerne und Stadtwerke, da sie aufgrund der Subventionen für das AKW Hinkley Point C im EU-Binnenmarkt unter Druck geraten und damit eine Beeinträchtigung ihrer Marktposition durch die getätigten Subventionen erleiden können (Artikel 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU – AEUV). Unter anderem sind die Elektrizitäts Werke Schönau diesen Weg gegangen.
Bedingt durch die hohen Baukosten von AKWs ist Atomenergie auf staatliche Subventionen angewiesen, welche die britische Regierung von der EU-Kommission genehmigt bekam. Doch genau diese Genehmigung stellt einen Verstoß gegen das EU-Beihilferecht dar und bildet damit den Kern der geforderten Beschwerde der EWP. Zulässig sind solche staatlichen Subventionen nur, wenn das „Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse“ (Art. 107 Abs. 3c AEUV) wäre. Die Förderung von Atomenergie ist jedoch kein gemeinsames Ziel der EU-Mitgliedsstaaten.
Aus den genannten Gründen sollte die Stadt Potsdam ihr Tochterunternehmen EWP veranlassen, eine entsprechende Beschwerde über den VKU bei der EU-Kommission einzureichen, um eine Rücknahme und Aufhebung der getroffenen Entscheidung zu erreichen. Letztlich wird dieser Fall Modellcharakter für weitere AKW-Neubauprojekte in anderen EU-Staaten haben.