Beschlussvorlage - 15/SVV/0387

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

1. Der Beirat BUGA-Nachnutzung, der mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung DS 02/SVV/0950 Weiterer Betrieb der Hauptattraktionen der Bundesgartenschaubegründet worden war, wird aufgelöst.

 

2. Der Entwicklungsträger erstattet einmal jährlich einen Jahresbericht über die Bewirtschaftung des Volksparks und des Lustgartens im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.

 

Die sich aus dem Wohnumfeld des Volksparks ergebenden Abstimmungsbedarfe zur Bewirtschaftung des Volksparks werden vierteljährlich mit der Interessenvertretung Bornstedter Feld erörtert.

 

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Erläuterung

 

Begründung:

 

Der Beirat BUGA-Nachnutzung tagte von 2003 bis 2014 insgesamt 18mal, in den ersten Jahren zweimal jährlich, in den letzten Jahren einmal pro Jahr.

             

hrend der Aufbau und die inhaltliche Begleitung der Bewirtschaftungsaktivitäten in den ersten Jahren aufgrund der dichteren Sitzungsfolge des Beirates kontinuierlich gewährleistet war, waren die Sitzungen in den vergangenen Jahren aufgrund des erfolgreichen und eingespielten Bewirtschaftungskonzeptes für den Volkspark und Lustgarten überwiegend von Sachstandberichten des Entwicklungsträgers geprägt. Darüber hinaus war ein rückläufiges Interesse der Beiratsmitglieder an der Sitzungsteilnahme feststellbar.

 

Nach Konstituierung der Interessenvertretung Bornstedter Feld wurde im Laufe der Jahre 2013 die Frage aufgeworfen, ob eine engere Verzahnung beider Gremien nicht sinnvoll wäre. Diese Fragestellung mündete in einem Beschluss des Hauptausschusses vom 02.07.2014 zur Drucksache 13/SVV/0631. Danach sollte vom Entwicklungsträger ein Verfahrensvorschlag entwickelt werden, die Aktivitäten des Beirates BUGA-Nachnutzung und der Interessenvertretung Bornstedter Feld stärker zu verzahnen und eine Zusammenarbeit der Gremien zu initiieren.

 

Nach umfassender Abwägung und Diskussion wurde durch den Entwicklungsträger ein Verfahrensvorschlag vorgelegt, der einerseits die Transparenz zu Inhalten und Ergebnissen der Bewirtschaftung für die Stadtverordneten gewährleistet, zum anderen den Interessen der Interessenvertretung Bornstedter Feld entgegen kommt und gleichzeitig zu einer Verschlankung der Beteiligungsstrukturen führt.

 

Diesem besagten Vorschlag stimmte der Hauptausschuss nach vorheriger Abstimmung mit der Interessenvertretung Bornstedter Feld am 11.02.2015 zu.

 

Auf den im Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH zur Bewirtschaftung des Volksparks und Lustgartens verankerten Beirat BUGA-Nachnutzung wird daher zugunsten klarerer Zuständigkeiten und Verschlankung von Organisationsstrukturen zukünftig verzichtet.

 

Stattdessen erstattet der Entwicklungsträger einmal jährlich einen Jahresbericht über die Bewirtschaftung des Volksparks und des Lustgartens im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.

             

Die sich aus dem Wohnumfeld des Volksparks ergebenden Abstimmungsbedarfe zum Betrieb des Volksparks werden vierteljährlich mit der Interessenvertretung Bornstedter Feld erörtert.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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