Antrag - 15/SVV/0386

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt für den Grundschulstandort Bornim einen Objektverantwortlichen einzusetzen.

Mit Beginn der Bauarbeiten und der Nutzung der Containerschule (voraussichtlich für drei Jahre) gibt es mehrere Nutzer auf dem Grundstück (Schulträger, Hortträger, Bürgerhaus und Baustelle für die neue Schule) und bisher gibt es keinen Koordinator.

Außerdem ist dafür Sorge zu tragen, dass das Bürgerhaus so weit wie möglich arbeitsfähig bleibt und nach dieser Übergangszeit wieder in vollem Umfang seine Angebote erbringen kann.

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Erläuterung

Begründung:

 

Auf dem Grundstück des Bürgerhauses Bornim soll ab Schuljahr 2015/16 eine neue Grundschule eröffnet werden. Dafür werden übergangsweise Container aufgestellt. Außerdem sollen auch Räume des Bürgerhauses für den Schulbetrieb genutzt werden, so dass der Betrieb des Bürgerhauses nur noch eingeschränkt möglich ist. Aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Herrn Viehrig, CDU/ANW Fraktion, geht hervor, dass es bisher keinen Gesamtverantwortlichen für alle Nutzungen auf dem Grundstück gibt. Da auf dem Grundstück neben der Containerschule auch der Neubau der Grundschule erfolgen soll, wird u.a. auch aus Sicherheitsgründen ein Gesamtkoordinator für dringend erforderlich gehalten.

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