Antrag - 15/SVV/0395

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Handyparken zuzulassen und die Einführung dieser modernen, bürgerfreundlichen Technologie zu prüfen und öffentlichkeitswirksam zu begleiten.

 

Die technischen Voraussetzungen sind dafür zeitnah zu schaffen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Handyparken ist zwischenzeitlich eine gängige Art der Bezahlung von Parkgebühren. Es wird zeitgenau abgerechnet und es bedarf keines passenden Kleingelds. Die Abrechnung erfolgt durch die beauftragte Firma. Eine wachsende Stadt, wo immer mehr Parkflächen ausgewiesen werden, sollte sich auch der entsprechenden technischen Möglichkeiten bedienen. Schon im Jahr 2011 teilte die Landeshauptstadt mit, dass bei Schaffung der finanziellen Voraussetzungen Handyparken in einem Jahr eingeführt werden könnte.

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