Antrag - 15/SVV/0403

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 41 Abs. 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) werden die stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses auf Vorschlag der Fraktionen in folgender Reihenfolge bestellt:

Fraktion DIE LINKE               1. Birgit Müller               2. Peter Kaminski

              3. Jana Schulze              4. Ralf Jäkel

 

Fraktion SPD               1. Pete Heuer               2. Birgit Morgenroth

              3. David Kolesnyk               4. Claus Wartenberg

 

Fraktion CDU/ANW               1. Klaus Rietz               2. Götz Friederich

              3. Norbert Mensch               4. Clemens Vierig

 

Fraktion Bündnis 90/               1. Saskia Hüneke               2. Janny Armbruster

Die Grünen               3. Andreas Walter               4. Inge Naundorf

              5. Birgit Eifler

 

Fraktion DIE aNDERE               1. René Kulke               2. Lutz Boede

 

Fraktion AfD               1. Dr. Sylke Kaduk 

 

Fraktion Bürgerbündnis-FDP 1. Imke Eisenblätter               2. Dr. Carmen Klockow

Fraktion Potsdamer

Demokraten/ BVB Freie

hler               1. Irene Kamenz

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Eine Neubesetzung setzt gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf voraus, dass erstens ein entsprechender Antrag einer Fraktion gestellt wird, zweitens ein Beschluss der Vertretung oder eine relevante Größenveränderung vorliegt und drittens eine Neubesetzung nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.

Die Fraktion AfD hat mit der DS 15/SVV/0339 einen Antrag auf Neubesetzung für den Hauptausschuss gestellt.

Davon ausgehend, dass dieser Antrag die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung findet, ergibt sich die Notwendigkeit, dass die Stadtverordnetenversammlung durch offenen Wahlbeschluss über die stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet.

 

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