Mitteilungsvorlage - 15/SVV/0417
Grunddaten
- Betreff:
-
Temporäre Nutzungen im Volkspark Bornstedter Feld
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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03.06.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.06.2015
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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25.06.2015
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Für den Volkspark Potsdam liegt ein mit der Landeshauptstadt Potsdam abgestimmtes und durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenes Konzept zur Bewirtschaftung vor. Auf dieser Grundlage wird die Bewirtschaftung der Anlage seit 2003 durch die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrags erfolgreich durchgeführt.
Für die temporären Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 80.3 „Rote Kaserne West“ wurde mit dem Konzept „Volkspark 2020“ ein Rahmen für die dauerhafte Integration dieser Nutzungen in den Volkspark erarbeitet. Hierbei handelt es sich um den Betriebshof des Volksparks, die Beachvolleyballanlage, die Grillstellen, die Lehrgärten, das „grüne Klassenzimmer“ sowie die Partygärten und der „Zirkus Montelino“, die dauerhaft in den Park integriert werden sollen. Zudem soll die Stellplatzanlage nördlich der Biosphärenhalle für ca. 200 Pkw bei gleicher Stellplatzanzahl verdichtet und gesichert werden.
Das Konzept wurde in mehreren Abstimmungsgesprächen zwischen der AG Volkspark, der Interessenvertretung Bornstedter Feld (IBF) und dem Volkspark-Management diskutiert und durch die Teilnehmenden weitgehend bestätigt. Die IBF stimmt den Planungen zur Lage des Betriebsgeländes, der Partygärten, des grünen Klassenzimmers und des „Zirkus Montelino“ zu. Bezüglich der Integrationsstandorte für die Grillzone Nord in den Pyramidengärten und der Beachvolleyballanlage im Randbereich des Wasserplatzes an der Biosphäre wird jedoch eine erneute Prüfung durch den Entwicklungsträger Bornstedter Feld gewünscht, da diese Standorte aufgrund der benachbarten Wohnbebauung als problematisch eingeschätzt werden.
Eine Klärung hierzu ist eingeleitet, über zumindest erste Ergebnisse kann im Zuge der Beratung dieser Mitteilungsvorlage in den Fachausschüssen informiert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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