Beschlussvorlage - 15/SVV/0449

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Gesamtkonzept Schule Jugendhilfe der Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Neben der Verbesserung der Kooperation der Systeme Schule und Jugendhilfe im Hinblick auf die bedarfsgerechte Versorgung von städtischen Bildungseinrichtungen mit schulbezogenen Jugendhilfe-leistungen, wird durch die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung in den kommenden acht bis zehn Jahren insbesondere eine Verstetigung sowie der Ausbau der Schulsozialarbeit an allen Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam angestrebt.

 

Schulsozialarbeit soll bei unterschiedlich gearteten und festgestellten Bedarfslagen in den Sozialräumen als „ffner“ und fachlicher Kooperationspartner sowie Vermittler für geeignete Jugendhilfeangebote, Dienste und Leistungen für die oft unterschiedliche(n) Lebenswelt(en) für Kinder und Jugendliche bzw. für Schüler_innen fungieren bzw. vorgehalten werden.

Gegenwärtig werden in der LH Potsdam über einen Träger der freien Jugendhilfe zehn Schulsozialarbeiterstellen gefördert.

 

Der Prozess der Erstellung des „Gesamtkonzeptes Schule Jugendhilfe“  war gekennzeichnet von einer Vielzahl von Koordinierungsgruppentreffen und Treffen der fünf Facharbeitsgruppen (Schule, Schulsozialarbeit, Kita, Jugendförderung und Hilfen zur Erziehung).

In diesen Arbeitsgruppen wurden thematische bzw. fachliche Handlungskonzepte erstellt. Diese wurden in der Koordinierungsgruppe beraten und flossen unter wissenschaftlicher Begleitung von Kobra.net (Kooperation Schule - Jugendhilfe in Brandenburg) in das beigefügte Gesamtkonzept ein.

In zwei Werkstattreffen, einer zweitägigen Klausur der Koordinierungsgruppe, einem breiten und tief angelegten Partizipationsprozess an Schulen, in Federführung des Kinder- u. Jugendbüros und einem „Fachtag Schule Jugendhilfe der Landeshauptstadt Potsdam“ am 19.02.2015, wurden die Zwischenergebnisse aufbereitet, fortgeschrieben, zwischen den beiden Handlungsfeldern Schule und Jugendhilfe ausgetauscht und zur vorerst abschließenden Konzeptreife gebracht.

Aus Sicht der Koordinierungsgruppe kann konstatiert werden, dass sich die Fachkräfte beider Systeme im Interesse von jungen Menschen näher gekommen sind und eine kontinuierliche Kooperation als alternativlos gesehen wird.

Die konkrete Zusammenarbeit der Systeme Schule und Jugendhilfe spiegelt sich durch die Handlungskonzepte in den Leistungsfeldern Hilfen zur Erziehung, Kindertagesbetreuung, Jugend-rderung und Schulsozialarbeit wider.  

 

Diese außerordentlich gewinnbringende Kooperationsbereitschaft von Vertretern der Schulbehörde, als auch der Fachbereiche Bildung u. Sport sowie Kinder, Jugend u. Familie in der Landeshauptstadt Potsdam wurde von bundesweit anerkannten und renommierten Wissenschaftlern gewürdigt.  Diese stellt eine sehr gute Ausgangsvoraussetzung für die weitere Umsetzung des Konzeptes dar.

 

r ein Gelingen der Umsetzung des Konzeptes ist eine Kofinanzierung von Teilleistungen durch das Land (z.B. Schulsozialarbeit durch Landesprogramm des MBJS) unabdingbar.

Diesbezüglich wird die Kommunalverwaltung Gespräche mit den jeweiligen Ressortvertreter_innen aufnehmen. Ziel muss es sein, dass das Land Brandenburg sein finanzielles Engagement in diesem Bereich deutlich erhöht, und damit die Kommunen nachhaltig in der Finanzierung der Schulsozialarbeit unterstützt.

 

Bereits in diesem Jahr soll im „Pilotsozialraum 6“ der Region 3 (Waldstädte/ Schlaatz/ Eigenheim-siedlung)  mit der Messung der Bedarfslagen und Vorbereitung der Umsetzung der Handlungskonzepte an/durch Schulen durch Landesschulamt, Fachbereich Bildung u. Sport und den Fachbereich Kinder, Jugend u. Familie  begonnen werden. Die Erfassung der Bedarfslagen dient dazu, deren Umfänge im Rahmen eines angestrebten kommunalen Förderprogramms festzustellen, um die finanzielle Aus-gestaltung dieses Programmes einschätzen zu können.

 

Temporär sollen weitere Erhebungen an Schulen der Regionen 1 und 2 im kommenden Schuljahr durchgeführt werden.

Die systemübergreifende Steuerung der Umsetzung des Gesamtkonzeptes bzw. der Handlungs-konzepte sollte durch die Lenkungsgruppe Schule- Jugendhilfe realisiert werden

 

Durch diese angestrebten neuen Quantitäten werden sich im weiteren Prozess der Kooperation von Schule und Jugendhilfe auch neue Qualitäten einstellen. Diese finden ihren Niederschlag in neuen Kooperationsformen von Schule und Jugendhilfe.

Als Ergebnis wird eine weitere Annäherung und beiderseitige Vernetzung von Ressourcen und Informationen im Interesse einer positiven Entwicklung von Kindern u. Jugendlichen, sowie eine Reduzierung der Fallzahlen von Schulverweigerung bzw. von Bildungsabbrüchen erwartet.

Auf den Erfahrungen des jetzigen Trägers aufbauend kann zudem durch eine in diesem Jahr angestrebte Neuausschreibung der Trägerschaft der Schulsozialarbeit (4. Quartal) und einer damit einhergehenden weiteren Spezialisierung die Schulsozialarbeit r die unterschiedlichen Schulformen bzw. Lebenslagen passgenau(er) umgesetzt werden (wichtigster Kriterienbereich wird die Herstellung/ der Erhalt von Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe sein).

In der Übergangsphase (bis Mitte 2016) bleiben die Einsatzstandorte für Schulsozialarbeit trotz der Anwendung von Einsatzkriterien für Schulsozialarbeit an weiteren Einsatzschulen unberührt.

 

Nach erfolgter Bedarfserhebung an allen Potsdamer Schulen, wird geprüft inwieweit ab  2017 ein kommunales Förderprogramm in Anwendung gebracht  werden kann.

Dieses rde die Möglichkeit bieten, dass antragstellenden Schulen Unterstützung in den Handlungsfeldern Persönlichkeitsförderung/Sozialkompetenz, Demokratieerziehung, Elternarbeit, Partizipation von Kindern u. Jugendlichen etc. gewährt wird.

Die Eckpunkte der Finanzierung von Projekten für schulbezogene Jugendhilfeangebote ab 2017  sind in diesem „Leitfaden Förderprogramm PLUS Potsdamer Lern- und Unterstützungssystem für schulbezogene Jugendhilfeleistungen an Schulen der Landehauptstadt Potsdam“ als Konzeptbestandteil und nach gegenwärtigem Kenntnisstand fixiert worden.

r die Verstetigung und Bewirtschaftung des Programmes sollte eine finanzsachbearbeitende Stelle (Jugendförderung) ab 2017 geschaffen werden. 

 

Eine regelmäßige Berichterstattung in den Fachausschüssen ist Konzeptbestandteil. 

Die Evaluierung soll nach fünf Jahren erfolgen. 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Um die Beschlüsse 09/SVV/0137, 11/SVV/0122, 12/SVV/0764 sowie 13/SVV/0521 der Stadtverordnetenversammlung und der 42. Sitzung des JHA vom 13.12.2012 in den nächsten 8 Jahren umzusetzen, sollen im Rahmen des Gesamtkonzeptes für die weitere Verstetigung und den Ausbau von Schulsozialarbeit an allen (42) Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam kontinuierlich weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Fünf weitere Schulerrichtungen sind in Planung.

Nach Auskunft des MBJS des Landes Brandenburg können in den nächsten 2-3 Jahren im Rahmen der Aufstockung des 510er Stellenprogrammes weitere Stellen für Schulsozialarbeit in einer Höhe von ca. 20 % kofinanziert werden. Eine diesbezügliche Förderrichtlinie ist seitens des Landes noch nicht erlassen.

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 04.03.2015, und in engem Abgleich mit dem Jugendhilfeplan 2014 - 2018 bzw. dem Jugendförderplan 2014 - 2018 einen Beschluss herbeigeführt (14/SVV/1088), der die Schaffung einer Haushaltsstelle zur Förderung der Kooperation von Jugendhilfe und Schule beinhaltet.

Mit diesem Beschluss der SVV zur Haushaltssatzung 2015/2016 (DS 14/SVV/1088) sind für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 bereits 100 T€ und 150 T€ in den Haushaltsplan eingestellt worden.

Mit der Aufstockung des o.g. Stellenprogrammes seitens des Landes wird zusätzliches Geld für Schulsozialarbeit an den Potsdamer Schulen bereitgestellt. Hierfür soll die Kommune entsprechend stufenweiser Aufstockung von Stellen für  Schulsozialarbeiter_innen in einer Höhe von voraussichtlich 80% aus diesen Mitteln gegenfinanzieren. Somit können vorerst und bis Ende 2016 weitere 5 - 6 Stellen (zu den bereits 10 bestehenden) finanziert werden.

Weiterhin beinhaltet das Gesamtkonzept für die erfolgreiche Umsetzung die Verankerung von zwei Vollzeitstellen in der Stabsstelle Schule Jugendhilfe zur Koordinierung der Systeme Jugendhilfe und Schule(Bildung) ab 2017. Gegenwärtig sind 0,8 Stellenanteile durch den Fachbereich Kinder, Jugend u. Familie und 0,2 Stellenanteile durch den Fachbereich Bildung u. Sport sichergestellt. Diese sollen ab 2017 auf jeweils 1,0 Stellen angehoben werden, um die Konzeptumsetzung nachhaltig sicherzustellen und die Kommunikation zwischen den Akteuren in Schule und Jugendhilfe permanent zu begleiten.

Im Zusammenhang mit der Verstetigung des „kommunalen Förderprogramms Potsdam PLUS“ („Potsdamer Lern- und Unterstützungssystem“) soll ab 2017 zur Bewirtschaftung desselben eine  zusätzliche Stelle Jugendförderung  im Bereich 353 geschaffen werden. 

 

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Anlagen

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