Mitteilungsvorlage - 15/SVV/0451

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Wo Kinder leben und aufwachsen gibt es auch einen Bedarf an Freizeitmöglichkeiten. Für die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sind Angebote der offenen Jugendarbeit ebenso wie gemeinwesenorientierte Angebote auf der Grundlage des § 11 SGB VIII zur Verfügung zu stellen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, war das Jugendamt an der Konzipierung des Gutachtens zur Entwicklung des Bornsteder Feldes (vgl. Gutachten „Soziale Infrastruktur und andere Wohnfolgeeinrichtungen im Bornstedter Feld in Potsdam, von Freie Planungsgruppe Berlin GmbH, Juli 1995) beteiligt.

 

Da es keine rechtsverbindliche Grundlage gibt (weder kommunal noch übergreifend), die eine quantitative Mindestgröße von Angeboten der offenen Jugendarbeit in Bezug auf die Einwohnerschaft festlegt, orientiert sich die Verwaltung des Jugendamtes an einer Berliner Empfehlung. Diese legt fest, dass auf 10.000 Einwohner 128 Plätze für Jugendfreizeiteinrichtungen zur Verfügung zu stellen sind. Daher sind im Konzipierungszeitraum 215 Plätze als Bedarf in die Planung des Entwicklungsgebietes Bornstedter Feld eingeflossen, inkl. der Festlegung, diese an zwei Standorten zu verorten.

 

Im Zuge der Entwicklung des Bonstedter Feldes wurden diese Plangrößen mehrmals an die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung angepasst. Der Entwicklungsträger Bornstedter Feld hat in der aktuellen Kooperation mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie die Nachweisführung über 146 Plätze Jugendfreizeiteinrichtung(en) bestätigt und wird daher die Kosten der Sanierung der vorhandenen Einrichtung „Ribbeckeck“lftig mittragen. Dafür werden 20 - 25 Plätze in Anrechnung gebracht. Die anderen Plätze werden in einer neuen Einrichtung geschaffen. Dafür ist teilweise die Umnutzung der Biosphäre vorgesehen.

 

Die Planung für die Sanierung der Jugendfreizeiteinrichtung „Ribbeckeck“ ist in der SVV-Beschlussvorlage Sanierung des Jugendtreff „RibbeckEck“, Potsdamer Str. 197“ beschrieben. Die Entwicklung der Biosphäre wurde am 21.01.2015 im Hauptausschuss (Betreff: DS 15/SVV/0033 Machbarkeitsstudie) dargelegt. Die Prüfung dauert an. Daher kann dafür noch kein Zeitplan zur Kluberrichtung vorliegen.

 

Sollte die Biosphäre doch nicht als Standort für eine Jugendfreizeiteinrichtung zur Verfügung stehen, wird der planungsrechtlich gesicherte Standort an der David-Gilly-Straße geprüft. Sollte dieser weiterhin für Flüchtlingsunterkünfte benötigt werden, muss ein anderer Standort gesucht werden. Sobald ein Standort und die Errichtungszeiträume fest stehen, kann die Trägerschaft der zweiten Einrichtung ausgeschrieben werden. Im Rahmen des Auswahlverfahrens wird das auf die Bedarfe am besten zugeschnittene Konzept ausgewählt werden.

 

Aus Sicht des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie sind die aktuellsten Bevölkerungsdaten bei den Konzeptentwicklungen zu berücksichtigen. Aktuell ist die Altersgruppe der unter 27jährigen im Entwicklungsgebiet Bornstedter Feld, die den rasantesten Anstieg bis 2020 laut Bevölkerungsprognose aufweist, zwischen 14 und 18 Jahre alt. Daher verwendet der Fachbereich im Sinne einer bedarfsgerechten Entwicklung die Formulierung „Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung“r die zukünftige Errichtung.

 

Unabhängig von den Standorten ist in jedem Falle die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Entwicklung bzw. der Sanierung von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung vorgesehen. Für die altersgerechte Beteiligung wird dafür das Kinder- und Jugendbüro des Stadtjugendringes zur Verfügung stehen. Sie waren an bereits erfolgten Planungsprozessen beteiligt. Im Jugendklub „Ribbeckeck“ wird der Träger der Einrichtung und seine Mitarbeiter_innen eine angemessene Partizipation der Nutzer_innen an den Sanierungsarbeiten und vor allem in der Konzeptgestaltung befördern.

 

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