Beschlussvorlage - 15/SVV/0478

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Betriebs- und Veranstaltungsgesellschaft in der   Landeshauptstadt Potsdam mbH (dann Potsdam Marketing und Service GmbH) gemäß Anlage.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

 

 

I. Ausgangslage

 

 

1. Die „Betriebs- und Veranstaltungsgesellschaft in der Landeshauptstadt Potsdam“ (BVG)

 

Die BVG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der ProPotsdam GmbH (PP). Gesellschaftsgegenstand der BVG ist gemäß § 2 Gesellschaftsvertrag „die Erbringung genehmigungsfreier immobilienwirtschaftlicher Dienstleistungen aller Art für die Gesellschafterin, für deren Beteiligungs-gesellschaften und für die Landeshauptstadt Potsdam.“

 

100%ige Tochtergesellschaft der BVG ist die „Biosphäre Potsdam GmbH“.

 

 

2. Sachstand zur Touristischen Leistungserbringung

 

Der Dienstleistungsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) und der Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH (TMB) wurde zum 31.12.2014 durch die TMB/ Potsdam Tourismus Service (PTS), ein Geschäftsbereich der TMB, gekündigt. Eine Neuvergabe der touristischen Dienstleistung ab Januar 2015 im Rahmen eines zweistufigen europaweiten Ausschreibungsverfahrens erwies sich aufgrund der komplexen und zeitintensiven Vorbereitungen und Abstimmungen im Laufe des Jahres 2014 als nicht mehr erreichbar. Somit lag für das Jahr 2015 keine bestehende rechtliche Grundlage r eine Leistungserbringung mehr vor.

 

Mit Datum vom 19.12.2014 wurde zur Sicherstellung der Tourismusarbeit in der Landeshauptstadt eine Interimsvereinbarung zwischen der LHP und der TMB zur Erbringung touristischer Dienstleitungen für das Jahr 2015 geschlossen (Vorlage 14/SVV/1095 vom 03.12.2014).

 

Diese Interimsvereinbarung wurde auf Antrag eines Mitbewerber durch die Vergabekammer Brandenburg am 11.03.2015 r nichtig erklärt und wird am 21.07.2015 am Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) verhandelt.

 

r den Fall, dass die Entscheidung der Vergabekammer bestätigt wird, ist umgehend eine alternative  Lösung für das Jahr 2015 erforderlich, um Tourismusmarketing und Tourismusinformation des r die LHP wesentlichen Wirtschaftsfaktors Tourismus zu sichern. Die Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes der BVG hat das Ziel, entsprechende Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für die Sicherstellung der touristischen Leistungen in der LHP zu schaffen. Mit denr die LHP erforderlichen Leistungen Tourismusmarketing und Tourismusinformation nnte somit die Gesellschaft betraut werden.

 

 

II. Vorhaben

 

 

  1. Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes der BVG (§ 2 des Gesellschaftsvertrages)

 

Der Gesellschaftsgegenstand der BVG soll wie folgt erweitert werden (Erweiterung kursiv):

 

Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung genehmigungsfreier immobilienwirtschaftlicher Dienstleistungen aller Art, Leistungen im Bereich des Tourismus- und Kulturmarketings sowie des Veranstaltungsmanagementsr die Gesellschafterin, für deren Beteiligungsgesellschaften und für die Landeshauptstadt Potsdam. 

 

Gleichzeitig soll der Gesellschaftsgegenstand um die Beteiligung an der Biosphäre Potsdam GmbH wie folgt konkretisiert werden: Darüber hinaus hält die Gesellschaft die Beteiligung an der Biosphäre Potsdam GmbH, welche die Biosphärenhalle in Potsdam als Basiseinrichtung der touristischen Infrastruktur betreibt.

 

 

  1. Umfirmierung

 

Zur Vermeidung von markenrechtlichen Auseinandersetzungen bei gleichzeitiger klarerer Positionierung des Leistungsprofils der Gesellschaft soll die Gesellschaft künftig wie folgt firmieren:

 

Potsdam Marketing und Service GmbH“ (PMS)

 

 

  1. Neufassung des Gesellschaftsvertrages der BVG

 

Der Gesellschaftsvertrag der BVG gilt in der Fassung vom 09.06.2008. Der anliegende Entwurf zur Neufassung orientiert sich am Mustergesellschaftsvertrag der LHP.

 

 

III. Öffentliches Interesse

 

Nach § 2 Abs. 2 BbgKVerf gehören zu den Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft unter anderem die harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung einschließlich der Standortortscheidungen unter Beachtung der Umweltverträglichkeit und des Denkmalschutzes, die Förderung von Wirtschaft und Gewerbe und die Entwicklung der Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Die Gemeinde fördert das kulturelle Leben in ihrem Gebiet und ermöglicht ihren Einwohnern die Teilnahme am kulturellen Leben sowie den Zugang zu Kulturgütern. Gemäß § 2 BbgKVerf ist den Gemeinden das Recht der freien Selbstverwaltung in den eigenen Angelegenheiten als eines der Grundrechte demokratischer Staatsangelegenheiten gewährleistet. Sie haben das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern. Die Landeshauptstadt Potsdam ist im Bereich der Daseinsvorsorge im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verantwortlich für ein ausreichendes wirtschaftliches, soziales und kulturelles Angebot für die Bevölkerung auf ihrem Gebiet. Teil dieser Aufgabe ist auch, die Landeshauptstadt Potsdam als solche und ihre kulturellen und touristischen Einrichtungen regional, national und international zu bewerben (Tourismus- und Kulturmarketing) und so den Tourismus- und Kulturbetrieb in der Landeshauptstadt Potsdam zu fördern und die  Landeshauptstadt Potsdam als solche zu vermarkten.

 

r das zweite Halbjahr 2015 werden aufgrund des Verfahrens vor der Vergabekammer Brandenburg zur Zeit keine privatwirtschaftlichen Alternativen zur TMB gesehen. Eine kurzfristige Vergabe der touristischen Basisaufgaben an einen externen Dritten wird in der gegebenen Zeit als nicht realistisch angesehen. Eine Schließung der Touristinformationen (TI) und anderer touristischer Dienstleistungen würde jedoch einen Imageschaden mit zu befürchtenden wirtschaftlichen Einbußen für die LHP über das Jahr 2015 hinaus nach sich ziehen. Durch die Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes der PMS rde diese kurzfristig in die Lage versetzt werden können, die r die LHP notwendigen Dienstleistungen unter Sicherstellung der Qualität und mit der nötigen Sicherheit zu erbringen.

 

 

 

IV. Sicherung des Einflusses der Landeshauptstadt Potsdam/ Gesellschaftsvertrag

 

Der überarbeitete Gesellschaftsvertrag der BVG (zukünftig PMS) orientiert sich am Mustergesellschaftsvertrag der LHP. Somit sind gesellschaftsvertraglich die kommunalrechtlichen Vorgaben gesichert. Der Einfluss der LHP auf die Tochtergesellschaft der PP wird insbesondere über den Aufsichtsrat der PP und die Stimmabgaben der LHP in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin der PP zu Gesellschafterbeschlüssen der Tochtergesellschaft gewährleistet.

 

 

V. Finanzielle Auswirkungen

 

Die Kosten der notariellen Beurkundung des geänderten Gesellschaftsvertrages trägt die Gesellschaft.

 

 

VI. Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über Art und Umfang der Beteiligung der Unternehmen, an denen die Gemeinde mehr als ein Viertel der Anteile hält, an weiteren Unternehmen.

 

Gemäß § 13 Abs. 3 Hauptsatzung der LHP entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über den wesentlichen Inhalt von Gesellschaftsverträgen, an denen die LHP unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält.

 

Da eine kurzfristige Übernahme der Tourismusservice- und Tourismusmarketingleistungen durch die BVG (zukünftig PMS) ermöglicht werden soll, wird eine Entscheidung in der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 1. Juli 2015 empfohlen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Kosten der notariellen Beurkundung des geänderten Gesellschaftsvertrages trägt die Gesellschaft.

 

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Anlagen

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