Mitteilungsvorlage - 15/SVV/0506

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Auftrag ist wegen der Zuständigkeit / Aufgabenträgerschaft des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) r den Schienenpersonennahverkehr nicht in dem genannten Zeitraum bis zum 1. Juli 2015 zu erbringen.

r eine Taktverdichtung, wie im Beschluss beschrieben, sind zusätzliche Aufwendungen von mindestens drei Millionen Euro pro Jahr notwendig.

 

Durch das MIL und den VBB wird darauf hingewiesen, dass die gegenwärtige Finanzierung des Landesnahverkehrsplanes keine engere Taktung der Linie RE1 ermöglicht - zumal bereits zu den Hauptverkehrszeiten zwischen Potsdam-Golm und Berlin durch die RB 21/22 Verstärkungszüge im Einsatz sind. Darüber hinaus sei entsprechend des derzeit laufenden Verkehrsvertrages zwischen dem Land Brandenburg und der DB AG eine Verdichtung der Linie RE1 kurzfristig nicht realisierbar.

Hinsichtlich infrastruktureller Anforderungen (Gleisverfügbarkeit bei Ein-/Ausfädelung an Bahnhöfen, hohe Streckenauslastung, Fahrzeugverfügbarkeit) wurde durch die DB AG im Auftrag des MIL eine Grobprüfung der Trassenverfügbarkeit und weiterer infrastruktureller Voraussetzungen vorgenommen. Das Ergebnis zeigt, dass freie Streckenkapazitäten äerst begrenzt sind.

Aktuell führt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) Untersuchungen zu nachfragebasierten Angebotsanpassungen durch. Dabei wird auch eine mögliche Taktverdichtung u.a. für den Korridor Werder/Havel - Potsdam Berlin und deren Auswirkungen geprüft, um im Rahmen der gegenwärtig verfügbaren Mittel und ggf. in Abstimmung mit den Aufgabenträgern des übrigen ÖPNV für ein angemessenes Zugangebot im Regionalverkehr zu sorgen.

Über das Ergebnis der Untersuchung kann die Verwaltung noch nicht abschließend berichten. Sobald voraussichtlich Anfang 2016 das Ergebnis vorliegt, wird die Stadtverordnetenversammlung unterrichtet werden.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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