Mitteilungsvorlage - 15/SVV/0450

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 04.03.2015 den Oberbürgermeister beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 122-1 Glienicker Winkel“der Stadtverordnetenversammlung im II. Quartal 2015 einen Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Entscheidung vorzulegen“.

 

Hiermit wird darüber informiert, dass die Verwaltung aktuell aus folgenden Gründen noch keine Vorlage abschließend erarbeiten kann:

  1. Das Amtsgericht Potsdam hat kürzlich am 01.04.2015 einer Kündigungs- und Räumungsklage der Eigentümergemeinschaft gegen den Verein der Garten- und Siedlerfreunde e.V. (VGS) stattgegeben. Die gesamte Fläche der Gartenanlage „Glienicker Winkel“ befindet sich in privatem Eigentum. Nach Einschätzung des Amtsgerichts besteht jedoch kein rechtmäßiger Pachtvertrag zwischen dem VGS und den Grundstückseigentümern. Damit wird nach Ansicht der Verwaltung eine geänderte Sach- und Rechtslage in den weiteren Abwägungsprozess der Bebauungsplanung einzubeziehen sein, um Abwägungsfehler zu vermeiden und das Risiko einer fehlerhaften Satzung zu minimieren. Wichtig ist hierfür jedoch, zunächst die schriftliche Urteilsbegründung des Amtsgerichts Potsdam auszuwerten, die bislang noch nicht vorliegt.
  2. Aktuell werden zwischen der Eigentümergemeinschaft und der Verwaltung Gespräche geführt, in denen verschiedene Alternativen zur Inanspruchnahme von privaten Flächen für öffentliche Verkehrsflächen geprüft werden. Konkret geht es um die Verbindung zwischen der Hermann-Maaß-Straße und der Straße An der Sternwarte, die im Vorentwurf des Bebauungsplans als öffentlicher Fuß- und Radweg vorgesehen war. Zu prüfen ist hierbei, ob eine für Fußnger und Radfahrer geeignete Anbindung möglich ist, die weniger private Fläche in Anspruch nimmt, als derzeit im Bestand genutzt wird. Nach Ansicht der Verwaltung ist es sinnvoll, die Ergebnisse der Gespräche in die weitere Bebauungsplanung einzubeziehen, um die öffentlichen Verkehrsflächen langfristig und abschließend zu sichern.

 

Voraussichtlich im III. Quartal wird die Verwaltung eine Vorlage zum Bebauungsplan Nr. 122-1 „Glienicker Winkel“ einbringen können.

 

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Erläuterung

 

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