Antrag - 15/SVV/0463

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister  wird beauftragt, geschlechtergerechte Sprache in allen Geschäftsbereichen der Verwaltung, insbesondere in Publikationen nach außen (Formulare, Briefe, Broschüren, Internet), weiter zu fördern.

Dazu soll u.a. bei der nächsten turnusgemäßen Überarbeitung von Antragsformularen geschlechtergerechte Sprache verbindlich  genutzt werden, sollen in Verantwortung der Geschäftsbereiche die Standardbriefvorlagen daraufhin überarbeitet werden und die Sensibilisierung für gerechte Sprache erhöht werden.

Den Stadtverordneten ist  am 4.11. 2015 über den aktuellen Stand und  weitere Entwicklungsmöglichkeiten zu berichten.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Geschlechtergerechte Sprache ist erklärtes Ziel vieler Verwaltungen von der Bundesebene bis zu den Kommunen. Die Gleichstellungsbeauftragten der LHP widmen sich diesem Ziel seit einigen Jahren, haben z.B. einen praktischen Leitfaden erstellt, der für gelungene  geschlechtergerechte Formulierungen wirbt, „unter Nutzung von Sprachgefühl, Kreativität und mit der Bereitschaft, sich von ein paar alten Sprech- und Denkgewohnheiten zu verabschieden“. Der Leitfaden steht in Intra- und Internet bereit, zeigt anschaulich Beispiele auf ist aber nicht verbindlich. Schreibende können, aber müssen sich nicht an ihm orientieren. Eine absolute Verbindlichkeit ist  bei der Vielzahl von schriftlicher Kommunikation sicher nicht einfach zu realisieren; Schritte in diese Richtung sollen aber im Interesse der Gleichstellung unternommen.

 

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